Nachgehakt, wie es um die Stipendien steht, hatte Paul Köllensperger (Team K), und die Antwort von Landesrat Philipp Achammer fördert interessante Daten zutage. Demnach hat das Land in den letzten fünf Jahren rund 46 Mio. Euro an ordentlichen Studienbeihilfen ausgeschüttet. Wurden im Studienjahr 2020/21 allerdings noch 3.960 Ansuchen berücksichtigt, so erfolgte seither ein schrittweiser Rückgang auf 3. 035 im Studienjahr 2024/25. Dementsprechend sank auch die ausgezahlte Summe von 9,15 Mio. Euro (2020/21) auf 8,42 Mio. Euro (2024/25). Der durchschnittlich ausbezahlte Betrag ist seit 2022/23 auf rund 2.780 Euro pro Antragsteller angestiegen und seither konstant.<BR /><BR />Wie vom Gesetz vorgesehen, werden mindestens sechs Prozent der Anträge nach Abschluss des Verfahrens stichprobenartig Kontrollen unterzogen. „Im Schnitt sind dabei zehn bis 15 Prozent der Fälle irregulär“, heißt es in Achammers Antwort. Eine Nachfrage von s+ in mehreren Landesressorts ergab, dass dieser Wert rund doppelt so hoch liegt wie bei anderen Beitragsvergaben.<BR /><BR /> Sind also zehn bis 15 Prozent der Studenten Schwindler? Achammer und die Leiterin der Abteilung Bildungsförderung, Rolanda Tschugguel, wollen dieses Wort nicht in den Mund nehmen. „Das Ansuchen im Bereich der Stipendien ist aufwändig, kompliziert und wurde mit der Online-Abwicklung nicht einfacher“, sagt Achammer. Häufig werde der geforderte Mindeststudienerfolg von zehn ECTS-Punkten nicht erbracht, das Studium abgebrochen und die erforderlichen Meldungen ans Amt nicht gemacht. Es gebe zwar eine Korrekturzeit, doch geschehen Fehler bei der Einkommens- und Vermögenserklärung. „Ob vorsätzlich oder nicht, ist schwer festzustellen. Schwindler wird es geben, aber alle zehn bis 15 Prozent sind es nicht“, meint Achammer.<BR />Richtwert bleibt, ob Beihilfen unrechtmäßig bezogen wurden. Ist dies der Fall, sind sie zurückzuzahlen.