Rispoli hatte Stocker und Pircher Betrug und Amtsmissbrauch vorgeworfen und für beide je zwei Jahre und vier Monate Haft beantragt.Richter Carlo Busato befand aber im Juni des Vorjahres, dass der Straftatbestand des Amtsmissbrauchs – weil das weniger schwere Vergehen – von jenem des Betruges aufgesaugt wird.Somit erging im Oktober 2013 das Urteil in dem verkürzten Verfahren nur wegen schweren Betruges und das Strafmaß war niedriger als vom Ankläger gefordert. Doch der Leitende Staatsanwalt hat Berufung angekündigt.Für die Anwälte von Klaus Stocker ist dies „aus mehrerlei Gründen befremdlich“, heißt es am Mittwoch in einer Stellungnahme von Vincenzo Adamo und Alessandro Melchionda. Von der Berufung habe man aus den Medien erfahren. Sie scheine damit begründet, auch wegen des Vergehens des Amtsmissbrauchs eine Verurteilung herbeizuführen und zudem ein höheres Strafmaß erreichen zu wollen.Es sei höchst ungewöhnlich, dass ein Staatsanwalt gegen ein Urteil berufe, mit welchem dem von ihm selbst gestellten Antrag auf Verurteilung stattgegeben worden sei.Die Berufung sei zudem befremdlich, „weil er die Reform eines Urteils beantragt, welches im Widerspruch zu den anfänglichen Strafanträgen steht, die vom Staatsanwalt selbst gestellt und erst in der letzten Verhandlung nach den kritischen Einwänden der Verteidigung korrigiert und in der Folge vom Richter sich zu eigen gemacht worden waren.“Schließlich sei es Ausdruck einen gänzlich unüblichen Eifers des Anklägers in einer Sache, in der bereits eine völlig unbegründete Verantwortlichkeit im Gegensatz zu den im Laufe des Verfahrens gewonnenen Beweiselementen behauptet worden sei, kritisieren die Anwälte von Stocker."Wir nehmen deshalb höchst erstaunt und ungläubig auch diese x-te Initiative der öffentlichen Anklage zur Kenntnis", betonen die Anwälte.Man vertraue darauf, dass das unbegründete Ersturteil im kommenden Berufungsverfahren annulliert und die volle Wahrheit der Tatsachen wieder hergestellt werde, so Vincenzo Adamo und Alessandro Melchionda.stol