Der Staatsanwalt des Rechnungshofes irre sich juridisch, wie die Annullierung der Anklage durch den Präsidenten des Rechnungshofes bestätige.Schülmers Aussage zeuge „von Geringschätzung und Missachtung der sprachlich kulturellen Rechte der deutsch- und ladinischsprachigen Bevölkerung. Wenn er tatsächlich auf dieses Urteil hin, wie es heißt, Berufung einlegen sollte, spricht dies Bände", so die Regionalassessorin. „Die deutschsprachigen Bürger der Provinz Bozen haben das Recht, im Verkehr mit den Gerichtsämtern und mit den Organen und Ämtern der öffentlichen Verwaltung, die ihren Sitz in der Provinz haben oder regionale Zuständigkeit besitzen, sowie mit den Konzessionsunternehmen, die in der Provinz öffentliche Dienste versehen, ihre Sprache zu gebrauchen“, unterstreicht sie. So stehe es im Autonomiestatut. „Und wenn die Staatsanwaltschaft des Rechnungshofes keine gerichtliche Institution sein soll, versteh ich die Welt nicht mehr“, so Stocker. „Wir lassen uns auf keinen Fall unsere verbrieften Rechte nehmen“. Gerade der Gebrauch der Muttersprache sei die Säule des Minderheitenschutzes und des Volksgruppenschutzes.