Die höchste Geldbuße lag heuer bei 227 Euro, teilt das Amt für Forstverwaltung auf Anfrage mit. Am häufigsten sei hingegen die Standardstrafe verhängt worden – mit 91 Euro. Diese 91-Euro-Strafe setzt sich aus 57 Euro für das Nicht-Einzahlen der Sammelgebühr und weiteren 34 Euro pro Kilogramm gesammelter Pilze zusammen. Auf 227 Euro kommt man, wenn man beispielsweise 5 Kilogramm Pilze illegal sammelt und keine Sammelgebühr entrichtet hat. Der „Landesrekord“ bleibt weiterhin bestehen: 2002 wurden einem Sammler über 20 Kilogramm Pilze abgenommen, die er widerrechtlich gesammelt hatte. <h3> Besonders viele Pilzvergehen im Oberen Vinschgau und Hochpustertal</h3>Laut dem Amt für Forstverwaltung wurden im Hochpustertal und im Oberen Vinschgau heuer besonders viele Personen wegen Pilzvergehen erwischt und bestraft. Unter den 78 „Tätern“ von heuer sind 16 Einheimische, 10 stammen aus der Provinz Brescia, 8 aus der Provinz Verona, jeweils 4 aus der Provinz Mantua, aus Bergamo und Venedig, 3 aus den Provinzen Treviso und Monza. <BR /><BR />Wird jemand mit unrechtmäßig gesammelten Pilzen erwischt, so muss er auch die Pilze an den Förster abgeben. Die abgegebenen Pilze erhalten dann Südtirols Seniorenwohnheime.<BR /><BR />Weigert sich der Sammler, die illegal gesammelten Pilze dem Förster auszuhändigen, dann ist die doppelte Strafe fällig. <BR /><BR />Nicht in allen Gemeinden ist Pilze sammeln erlaubt: Verboten ist es in Karneid, Tiers und Welschnofen sowie in der Gemeinde Bozen auf Kohlern.<h3> Pilzesammelgebühr und Zeiten</h3>Nach wie vor gilt: Die Pilzesammelgebühr beträgt 8 Euro und muss in der Gemeinde, in der man die Pilze pflückt, entrichtet werden – ausgenommen ist die Wohnsitzgemeinde, hier ist das Sammeln ohne Einzahlung erlaubt. Pilze dürfen nur an geraden Tagen gepflückt werden, und zwar zwischen 7 und 19 Uhr. Innerhalb der Wohnsitzgemeinde ist das Sammeln von 2 Kilo Pilzen pro Person und Tag erlaubt. Außerhalb der eigenen Gemeinde ist nur ein Kilo pro Person und Tag gestattet. Grundeigentümer dürfen bis zu 3 Kilogramm pro Person und Tag pflücken, und das an allen Tagen. In Landschaftsschutzgebieten herrscht Sammelverbot – auch dort, wo der Grundeigentümer ein Verbotsschild aufgestellt hat.