Es handelt sich um eine Schutzregelung, die medizinisches Personal vor strafrechtlicher Verfolgung schützen soll, wenn es im Rahmen seiner Tätigkeit zu Fehlern oder unerwarteten Komplikationen kommt - vor allem in Notfällen oder außergewöhnlichen Situationen wie Pandemien. Diese Regelung soll vom Ministerrat im September verabschiedet werden.<BR /><BR />Das Ziel eines solchen Schutzmechanismus besteht darin, Ärzte vor dem Risiko strafrechtlicher Konsequenzen zu bewahren, solange sie nach bestem Wissen und Gewissen sowie gemäß dem aktuellen Stand der Wissenschaft handeln. Besonders in komplexen oder kritischen Fällen, in denen schnelle Entscheidungen getroffen werden müssen, soll der Schutzschild verhindern, dass medizinisches Personal aus Angst vor einer Strafanzeige zögert oder unter Druck gerät.<BR /><BR />Während der Pandemie wurde ein solcher Schutzschild zeitweise eingeführt, um die außergewöhnlichen Belastungen des Gesundheitspersonals rechtlich zu berücksichtigen. Aktuell wird auf erneut über eine generelle und dauerhafte Einführung dieses Instruments diskutiert; viele Fachverbände und Gewerkschaften betonen nämlich, dass der Druck durch mögliche Klagen in einem ohnehin belasteten Sanitätssystem zu zusätzlicher Unsicherheit führe. Gegner des Schutzschilds warnen allerdings vor einer verringerten Rechenschaftspflicht.