Der Südtiroler hatte sein Auto genau vor dem Eingang eines Fitnessstudios abgestellt und diesen damit zugeparkt. Ein Mitarbeiter des Studios bemerkte dies, noch während der Lenker beim Aussteigen war. <BR /><BR />Der Bodybuilder kam heraus und forderte den Mann auf, seinen Wagen zu verstellen. Der Südtiroler soll sich aber nicht nur geweigert, sondern dem Fitnessstudio-Mitarbeiter, der ausländischer Herkunft ist, auch noch rassistische Beleidigungen an den Kopf geworfen haben. Schließlich habe er ihm sogar damit gedroht, das Fitnessstudio anzuzünden.<BR /><BR />Da platzte dem Bodybuilder der Kragen. Er verschwand kurz im Studio, um mit einer Langhantel zurückzukehren. Damit soll er beide Seitenspiegel des Autos zertrümmert haben, auch habe er – so die Vorhaltung – zwei Autoreifen beschädigt.<BR /><BR />Es kam, wie es kommen musste: Die Männer zeigten sich gegenseitig an – der Bodybuilder den Autofahrer wegen Bedrohung, der Autofahrer seinen Kontrahenten wegen Sachbeschädigung. <BR /><BR />Am Bozner Landesgericht legte der Richter den Streithähnen nahe, sich außergerichtlich zu einigen. Schließlich zeigten sich die Männer einsichtig: Keiner wollte sich einem Verfahren stellen, das sich lange hinziehen könnte, in dem sie womöglich beide verurteilt würden und bei dem die Höhe der Anwaltskosten nicht abschätzbar war. <BR /><BR />Die salomonische Lösung: Das jeweilige Strafmaß, das der Gesetzgeber für die vorgehaltenen Straftaten vorsieht, wurde in Geldstrafe umgewandelt, dann wurden die Beträge gegeneinander aufgerechnet.<BR /><BR /> Wie der Bodybuilder dabei feststellen musste, ist Sachbeschädigung teurer als Bedrohung: Letztendlich erklärte er sich aber bereit, dem Autofahrer 700 Euro Schadenersatz zu leisten. Daraufhin konnte das Verfahren eingestellt werden.