Primar Manfred Brandstätter hingegen beharrt darauf, Sanitäter dürften höchstens einfache Medikamente vorbereiten, von Notarztassistenz keine Rede. „Die Landesregierung ist für den Rettungsdienst verantwortlich, wir organisieren ihn. Ich habe noch nie gehört, dass jemand sagt, uns interessiert nicht, was die Landesregierung sagt“, sagte Landesrat Richard Theiner am Sonntag den „Dolomiten“ gegenüber. Er wird das Weiße Kreuz heute wissen lassen: Das Rundschreiben vom November 2006, wonach die C-Sanitäter Notarztassistenz durchführen dürfen, ist gültig. „Die Freiwilligen brauchen Rechtssicherheit. Und meines Wissens gibt es seit dem Rundschreiben von 2006 weder ein neues Urteil, noch eine Anweisung aus Rom, noch ein neues Gesetz, welches etwas anderes vorsehen würde. Nur weil Dr. Brandstätter öffentlich etwas sagt, hat sich an der rechtlichen Grundlage nichts geändert“, fand Theiner klare Worte. Zudem sei sein Rundschreiben von 2006 an alle Mitarbeiter im Rettungswesen gegangen, stellt er klar. „Das habe ich nicht als Privatperson geschrieben, sondern als Vertreter der Landesregierung nach Absprache mit einigen Zuständigen“, sagt Theiner. Im Bereich der Zuständigkeiten im Rettungswesen, der verstärkten Einbindung von Krankenpflegern ins Rettungswesen, wurde vor einigen Monaten ein Runder Tisch einberufen. Ziel ist es, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der ein für alle Mal Klarheit schafft. „Es ist nicht einfach. Wir brauchen die Freiwilligen auch – genauso wie alle anderen im Rettungsbereich. Südtirol kann sein Rettungswesen nur dank der Freiwilligen in dem Ausmaß aufrecht erhalten – innerhalb von 20 Minuten sind die Rettungsmittel auch im ländlichen Raum am Einsatzort“, unterstreicht Landesrat Theiner. Er wird heute dem Weißen Kreuz eine Antwort übermitteln, deren Botschaft kurz gesagt lautet: Weitermachen wie bisher. „Wir werden auch mit Dr. Brandstätter sprechen“, kündigt Richard Theiner an.uli