Bisher waren über 30 Boote möglich. Der Inhaber des Bootsverleihs, das Komitee Pragser Wildsee, hat dagegen Rekurs eingelegt.<BR /><BR />Der Südtiroler Gewässerschutzplan wird alle sechs Jahre in einem ordentlichen Verfahren angepasst. Das letzte Mal geschah dies 2021. In diesem sechsjährigen Zeitraum besteht aber die Möglichkeit, dass die Landesregierung Teile des Planes mit einem einfachen Beschluss abändert. Das ist heuer passiert. Am 17. Juni hat die Landesregierung dies beschlossen: „In Seen, die eine Oberfläche zwischen vier und 50 Hektar aufweisen, ist die zulässige Anzahl von Booten und Wasserfahrzeugen zur Miete und zur Leihe … auf insgesamt zehn Stück beschränkt.“<h3> Anzahl der Boote auf ein Viertel reduziert</h3>Für den Pragser Wildsee, der eine Oberfläche von 31 Hektar aufweist, bzw. für den Bootsverleih am See hat dieser Beschluss weitreichende Folgen. Denn die Anzahl der Boote würde damit auf gut ein Viertel sinken. Bisher waren nämlich über 30 Boote erlaubt. Dasselbe gilt natürlich auch für die Einnahmen aus dem Verleih. Bei einem Preis von 50 Euro für 45 Minuten Fahrt pro Boot (laut Webseite Dolomiti Superski) kommt bei mehr als 100 Betriebstagen im Jahr eine stolze Summe zusammen, die dem Komitee verloren ginge. Aus diesem Grund hat das Komitee Pragser Wildsee den Beschluss der Landesregierung angefochten.<h3> Rekurs mit zwei Argumenten</h3>Dessen Anwalt Meinhard Durnwalder stützt den Rekurs vor allem auf zwei Punkte: Zum einen sei eine Änderung des Gewässerschutzplanes mit einem einfachen Beschluss der Landesregierung nur möglich, wenn die Änderung auf neue gesetzliche Bestimmungen auf staatlicher oder europäischer Ebene Bezug nehme. Solche gebe es im vorliegenden Fall nicht, erklärt Durnwalder. <BR /><BR />Und zweitens sei derzeit ein Verwaltungsverfahren anhängig, bei dem die Antwort des Landes fehle. Dieses Verfahren betrifft eine vom Land angeforderte Studie, die das Komitee Pragser Wildsee vorgelegt hat. Darin werde nachgewiesen, dass die Bootsfahrten den See kaum beeinträchtigen.<BR /><BR />Die Verhandlung am Obersten Wassergerichtshof in Rom ist für den 3. September festgesetzt. Bis dahin gilt nach Ansicht von Anwalt Durnwalder die bisherige Regelung.