Die Staatsanwaltschaft am Rechnungshof hatte von Zelger und vier Sanitäts-Funktionären insgesamt 168.657,14 Euro zurückgefordert. Die Betroffenen sollten sich – je nach ihrer Beteiligung an zehn Auftragsvergaben für den Wach- und Portierdienst – in unterschiedlicher finanzieller Höhe verantworten. <BR /><BR />Beanstandet wurde, dass der Dienst zwischen April 2020 und Dezember 2022 direkt an dieselbe Firma vergeben worden sei, ohne mindestens drei Bewerber zu konsultieren. Dies habe eine Schädigung des Wettbewerbs verursacht. Auch sei – obwohl nicht vorgesehen – für die Teilnahme die UNI-Zertifizierung verlangt worden. <BR /><BR />Der Richtersenat (Vorsitz Richter Enrico Marinaro) teilte diese Auffassung nicht. Der behauptete Schaden sei weder ausreichend nachgewiesen noch korrekt beziffert worden. Auch sei – wie die Verteidiger der Betroffenen betont hatten – ein Strafverfahren zu dem Fall bereits eingestellt worden. <BR /><BR />Die Zertifizierung zu verlangen, sei im rechtmäßigen Ermessenspielraum der Verantwortlichen gelegen. Ein Bewerber habe diese nicht vorweisen können, ein anderer habe ein qualitativ schlechteres Angebot gemacht. <BR /><BR />Angesichts der Covid-Krise, die jede Ausgabenplanung erschwerte, seien auch die damaligen gesetzlichen Ausnahmeregelungen in Vertragsangelegenheiten zu berücksichtigen. Nicht zuletzt sei durchaus nachvollziehbar, dass ein aktiver Wachdienst anstelle eines reinen Portierdienstes angestellt wurde: Während der Pandemie war der Zugang zu den Spitälern erheblich eingeschränkt, Patienten und Angehörige hätten dies nicht immer akzeptiert. <BR /><BR />Auch einige Mitarbeiter des Gesundheitsbezirks hätten berichtet, wie nützlich der Dienst bei der Bewältigung aggressiver Patienten und Besucher gewesen sei. <BR /><BR /> <a href="mailto:redaktion@stol.it" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Haben Sie ein Fehler gefunden? Geben Sie uns bitte Bescheid.</a>