Mittwoch, 8. August 2018

Streitfall zwischen Patient und Arzt: Ab zur Schlichtungsstelle

Als Südtirol im Sommer 2007 die Schlichtungsstelle für Haftungsfragen im Gesundheitsbereich einsetzte, war sie die erste ihrer Art in Italien. Seither sind 326 Fälle eingegangen, in 308 dieser Fälle konnte die Stelle erfolgreich zwischen Ärzten und Patienten vermitteln.

Um die Schlichtung durchführen zu können, müssen sowohl die geschädigte Person (im Falle ihres Todes, ihre Erben) als auch die beteiligten Ärzte dazu bereit sein.









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