Freitag, 8. Februar 2019
Stromrechnungen in Papierform: Aufpreis nicht zulässig
In den letzten Monaten hat die Regulierungsbehörde ARERA (Autorità di Regolazione per Energia Reti e Ambiente), zuständig für den Energiesektor, einige Energieverkäufer abgemahnt und gestraft, weil diese von ihren Kunden Aufschläge für die Zusendung von Papierrechnungen verlangt hatten. Dies teilt die Verbraucherzentrale in einer Aussendung mit.
Aufschläge für die Zusendung von Papierrechnungen sind nicht zulässig. (Symbolbild) - Foto: © shutterstock