Ansuchen können Studierende, deren Familieneinkommen im Jahre 2011 nicht 30.000 Euro nach Abzug der Freibeträge übersteigt.Die Studienbeihilfen sind nach Höhe des Einkommens gestaffelt. Formblätter und Bestimmungen können im Bürgernetz heruntergeladen werden.Einzureichen sind die Gesuche im Landesamt für die Ausbildung des Gesundheitspersonals im Landhaus 12 in der Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1 am Bozner Boden, im dritten Stock im Zimmer 380.Als Einreichetermine gelten der 14. Dezember 2012 für jene Kurse, die im Zeitraum vom 1. August bis zum 31. Dezember 2012 beginnen oder begonnen haben und der31. Mai 2013 für jene Kurse, die im Zeitraum vom 1. Jänner bis zum 31. Juli 2013 beginnen.