Freitag, 27. Oktober 2023

Studienbeihilfen für Heimschüler: Ansuchen ab Februar

Grund-, Mittel-, Ober- sowie Berufsschüler, die außerhalb der Familie untergebracht sind, können ab 1. Februar 2024 um Studienbeihilfen des Landes ansuchen.

Für das Schuljahr 2023/24 sind die Ansuchen für Studienbeihilfe ab Februar einzureichen. - Foto: © Unsplash/Ben Mullins

Auch im Schuljahr 2023/2024 unterstützt das Land Südtirol all jene Schüler, die in Südtirol eine Schule besuchen und aus Studiengründen außerhalb der Familie untergebracht sind, ob im Heim, im Tagesheim oder privat.

Von 1. Februar bis 3. April kann angesucht werden

Um die entsprechende Studienförderung kann ab 1. Februar 2024 bis einschließlich 3. April 2024 (12.00 Uhr) ausschließlich online angesucht werden, und zwar über den Bereich Dienstleistungen auf der Landeswebseite oder über den persönlichen Bereich myCIVIS des Bügernetzes CIVIS.

Für die Antragstellung bedarf es der Einheitlichen Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) für das Jahr 2023 und der Bescheinigung über den Faktor wirtschaftliche Lage (FWL). Die Dokumente können bei den konventionierten Patronaten oder den Steuerbeistandszentren (Caaf) kostenlos beantragt werden. Da die EEVE-Erklärung mit dem FWL bei Gesuchstellung einer Studienbeihilfe bereits vorliegen muss, ist es ratsam, rechtzeitig einen entsprechenden Termin zu vereinbaren.

Anträge können nur online gestellt werden

Zumal die Anträge um Studienförderung ausschließlich online gestellt werden können, wird eine digitale Identität (Spid), eine elektronische Identitätskarte oder eine aktivierte Bürgerkarte benötigt. Die Ansuchen werden dann über den persönlichen Bereich myCIVIS des Bürgernetzes CIVIS gestellt.

Informationen ab November auf Landeswebseite

Weitere Informationen zur Verordnung und der Wettbewerbsausschreibung werden ab November auf der Landeshomepage zum Thema Bildungsförderung veröffentlicht.

lpa

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