So lange die endgültige Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) nicht gefallen sei, gelte die angefochtene Verordnung des Senats weiter, so Rektor Heinz Engl.„Wir haben aber immer klar gesagt, dass im Falle einer Aufhebung der Regelung durch den VfGH sämtliche eingehobenen Beiträge refundiert werden. Das gilt auch für jene Studenten, die keine Rechtsmittel gegen die Gebühren ergriffen haben.“ Die Uni habe die entsprechenden Mittel dafür rückgestellt.Die Verordnung des Senats der Uni Wien zur Einhebung von Studiengebühren war der Anlass für die Beschwerde eines Studenten beim VfGH, aufgrund derer der Gerichtshof ein Verordnungsprüfungsverfahren eingeleitet hat.apa