Donnerstag, 5. Juli 2018

St.Ulrich: 3 Totengräber angeklagt

Wegen der Vorhaltung, herabwürdigende Handlungen an einer Leiche begangen zu haben, müssen sich 3 Totengräber aus St. Ulrich vor Gericht verantworten. Ihnen wird zur Last gelegt, den Leichnam einer Frau exhumiert und in der Folge nicht mehr ordnungsgemäß zur letzten Ruhe gebettet zu haben.

Laut Anklage hätten die Friedhofswärter die sterblichen Überreste der Frau nach der Exhumierung kurzfristig in einem entlegenen Bereich des Friedhofs abgelegt, sie in der Folge wieder ins Grab zum inzwischen bestatteten Mann gelegt und das Grab mit Erde aufgefüllt. (Symbolbild) - Foto: © shutterstock









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