Zu dem Unfall war es im März 2014 in einem Skigebiet im Pustertal gekommen. Die Urlauberin war mit der Seilbahn zum Gipfel gefahren und hatte sich dort zur öffentlichen Toilette der Seilbahnstation begeben.Plötzlich glitt die Frau auf dem vereisten Zugang aus und stürzte so unglücklich, dass sie sich eine Oberschenkelhalsfraktur zuzog.Rechtsanwalt Markus Wenter unterstrich, dass der Liftbetreiber die gefahrenlose Nutzung bzw. den gefahrenlosen Zugang gewährleisten müsse – zu einem öffentlichen WC, das jeden Tag von vielen Personen aufgesucht werde.Der Liftbetreiber wurde zur Zahlung von 50.000 Euro Schadenersatz verurteilt und muss auch die Verfahrenskosten des Erben der Klägerin – diese ist inzwischen gestorben – tragen.rc Den vollständigen Artikel und alle Hintergründe gibt es in der aktuellen Ausgabe des Tagblatts "Dolomiten".