Mit dem Wechsel in die nächste Gefahrenstufe wird die 2G-Regel ausgeweitet und der „einfache“ Grüne Pass gilt nur noch in wenigen Bereichen. <BR /><BR /><BR /><BR />Südtirol ist nach den derzeitigen Daten mit erheblicher Geschwindigkeit unterwegs von der „Gelben“ in die „Orange Zone“. Wie bereits berichtet ( <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/damoklesschwert-orange-zone-schwebt-ueber-suedtirol" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">hier der Artikel</a>) entscheiden 3 Kriterien darüber, ob eine Provinz das Infektionsgeschehen im Griff hat oder schärfere Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie notwendig sind. <BR /><BR />Beim ersten Kriterium – der 7-Tagesinzidenz – ist Südtirol schon seit Tagen über dem Grenzwert. Ebenso ist bei der Anzahl der Intensivpatienten die kritische Schwelle von 20 Fällen mit derzeit 21 Behandelten (Stand heute) bereits überschritten. Das dritte Kriterium ist die Zahl der Patienten auf den Normalstationen der Krankenhäuser. Hier hat Südtirol noch etwas Spielraum, er wird aber täglich kleiner. Die für unser Land berechnete Obergrenze beträgt 150 Patienten, derzeit sind 189 Betten in Spitälern und Privatkliniken mit Covid-19-Patienten belegt. <BR /><BR /><b>2G-Regel wird ausgeweitet</b><BR /><BR />Damit ist nicht ausgeschlossen, dass Südtirol bereits zu Weihnachten vom Staat als „Orange Zone“ ausgewiesen wird und verschärfte Corona-Regeln in Kraft treten. Treffen wird dies vor allem Ungeimpfte, denn die Bereiche, in denen nur noch 2G gilt (Geimpfte und Genesene) werden ausgeweitet. Die staatlichen Vorgaben für die „Orange Zone“ sind seit 6. Dezember in Kraft. Es ist davon auszugehen, dass sie auch in Südtirol ohne größere Abänderungen übernommen werden.<BR /><BR />Die „Orange Zone“ bringt vor allem ein Wiedersehen mit einer Bestimmung, die in den Lockdowns des Vorjahres viele besonders hart traf: das <b>Verbot, die eigene Gemeinde (und Region) zu verlassen</b>. Nur wer den Super Green Pass besitzt (geimpft oder genesen) hat weiterhin freie Fahrt. Mit dem „normalen“ Grünen Pass, der über einen Test zu haben ist, darf die eigene Gemeinde nur mehr aus Arbeitsgründen, wegen besonderer Notwendigkeit oder in dringenden Notfällen verlassen werden. Ein weihnachtlicher Besuch zum Beispiel bei Eltern oder Verwandtschaft fällt dann flach. <BR /><BR />Auch die Türen von <b>Geschäften</b> gehen mit dem Wechsel in die „Orange Zone“ ein Stück weit zu. Dabei wird wieder zwischen lebensnotwendigen Bereichen wie Supermarkt, Lebensmittelgeschäft, Apotheke, Tabaktrafik usw. und nicht notwendigen Sektoren unterschieden. Die „lebensnotwendigen“ Einrichtungen dürfen auch mit dem einfachen Green Pass betreten werden, in allen anderen muss der Super Green Pass vorgezeigt werden. <BR /><BR />Wenn Südtirol nicht einen eigenen Weg einschlägt, wird die „Orange Zone“ auch in den <b>Skigebieten</b> für noch strengere Regeln sorgen. Bisher ist das Pistenvergnügen mit dem Grünen Pass möglich, also auch mit aktuellem negativen Test. Steht die Corona-Ampel für Südtirol auf „Orange“, sehen die staatlichen Regeln vor, dass nur noch Besitzerinnen und Besitzer des Super Green Pass die Seilbahn- und Liftanlagen nützen dürfen – also nur Geimpfte oder Genesene. <BR /><BR />Hier noch der Überblick über das, wofür in der „Orangen Zone“ der „einfache“ Grüne Pass genügt und wofür der Super-Pass notwendig ist:<BR /><BR /><b>Grüner Pass</b> (getestet): <BR />Arbeit; Hotel samt Benützung der Innenräume wie Bar, Restaurant, Wellnesszentrum und Schwimmbad; öffentliche Verkehrsmittel wie Bus und Bahn; Flüge; Mitnahme von Speisen von Restaurants<BR /><BR /><b>Super Green Pass</b> (geimpft oder genesen): <BR />Verlassen der eigenen Gemeinde; Eintritt in nicht notwendige Geschäfte; Skigebiete; Benützung der Innenräume von Bars, Restaurants; Schwimmbäder; Kino; Theater, Fest und öffentliche Zeremonien; Diskothek; Sportveranstaltungen in Stadien; Messen und ähnliche Veranstaltungen <BR /><BR /><BR /><BR /><BR /><BR /><BR /><BR />