Erst kürzlich hatte das Verwaltungsgericht in Bozen in Bezug auf ein Abschussdekret für 2 Wölfe im Vinschgau daran erinnert, dass für eine Entnahme die in der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie gestellten Bedingungen erfüllt sein müssen. <BR /><BR />Dazu gehört u.a., dass der gute Erhaltungszustand belegt und dokumentiert sein müsse, dass Präventionsmaßnahmen bzw. alle Alternativen zur Entnahme durchgeführt wurden. Und das ist nach wie vor der Stand der Dinge.<BR /><BR /> „Neu ist, dass das ISPRA jetzt erstmals in einem Protokoll festgehalten hat, wie viele Problemwölfe in den Regionen bzw. Ländern entnommen werden könnten“, sagt der Geschäftsführer des Südtiroler Jagdverbandes, Benedikt Terzer. <BR /><BR /><embed id="dtext86-68667596_quote" /><BR /><BR />Die Berechnung fußt auf der jeweiligen Wolfspopulation. In Südtirol lebten schätzungsweise 100 Tiere, pro Jahr könnten somit ein bis 2 Wölfe entnommen werden, im Trentino – bei etwa 20 Rudeln bzw. rund 200 Wölfen – 3 bis 5 Tiere pro Jahr. <BR /><BR />Diese Parameter könnten aber schon bald überholt sein. „Am 7. März tritt die Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes von strikt geschützt auf geschützt, die im Dezember von den Mitgliedsstaaten der Berner Konvention beschlossen wurde, in Kraft“, weiß Terzer. <h3> Jetzt ist der EU-Rat am Zug</h3>„Bevor die Herabstufung aber greifen kann, braucht es einen einstimmigen Beschluss des EU-Rates: Die Staaten müssen Farbe bekennen“, so Terzer. „Der Nachweis von Herdenschutzmaßnahmen wäre hinfällig, falls die EU den Schutzstatus zurückschraubt, es bräuchte nur mehr den Nachweis eines günstigen Erhaltungszustandes.“ <BR /><BR />Falls nicht alle Staaten mitziehen, bliebe noch die Möglichkeit, die Habitat-Richtlinie selbst aufzuschnüren. Ob es in absehbarer Zeit weniger gesetzliche Hürden vor der Entnahme von Problemwölfen geben wird, muss sich also noch zeigen.