Demnach beläuft sich die monatliche Rente für Invaliden, Blinde und Gehörlose und die Zulage für minderjährige Teilinvaliden auf 422,80 Euro. Das Begleitungsgeld für Zivilinvaliden wurde auf 492,97 Euro monatlich erhöht. Ab April 2012 werden die neu festgelegten Beträge zusammen mit dem Ausgleich für die vorherigen Monate ausbezahlt.Ebenfalls erhöht wurden die Einkommensgrenzen, die nicht überschritten werden dürfen, um die Rente zu beziehen. So beträgt die Einkommensgrenze für das Jahr 2011 für Vollinvaliden, Blinde und Gehörlosen 15.627,22 Euro, für Teilinvaliden 4.596,02 Euro.Die ab 1. Jänner 2012 geltenden Beträge im Überblick:Begleitungsgeld für Zivilinvaliden: € 492,97Begleitungsgeld für Blinde: € 827,05Rente für Invaliden, Blinde und Gehörlose und Zulage für Minderjährige Teilinvaliden: € 422,80Zulage für minderjährige Teilinvaliden: € 422,80Sonderzulage für Blinde: € 193,26Ergänzungszulage für Vollblinde: € 110,77Ergänzungszulage für Blinde mit Restsehvermögen: € 79,13Kommunikationszulage für Gehörlose: € 245,63