Der Zinssatz für neue Bauspardarlehen sinkt auf 0,7 Prozent. Parallel wird mit Bausparen erworbener Wohnraum der ewigen Konventionierung unterworfen. „Und Bausparer müssen für die gesamte Laufzeit des Darlehens ihren Wohnsitz in der Immobilie haben“, sagt Landesrätin Ulli Mair.<BR /><BR />Das Bausparen gibt es in Südtirol seit 2015. Es kombiniert die Einzahlung in einen Zusatzrentenfonds mit dem Zugang zu vergünstigten Darlehen. Seither hat das Land 264 Mio. Euro fürs Bausparen ausgeschüttet – im Schnitt an über 500 Antragsteller pro Jahr. 46 Prozent kauften sich damit Wohnraum, 17 Prozent bauten und 37 Prozent setzten auf Wiedergewinnung, sprich Sanierung.<BR /><BR />Nach zehn Jahren war es Zeit für eine Reform. Gute Nachricht für alle, die Bausparen wollen: Der <b>Zinssatz fürs Darlehen</b> sinkt von einem auf 0,7 Prozent. In zehn Jahren gab es kaum Ausfälle, weshalb das Risiko für die Banken überschaubar ist. <BR /><BR />Zweite Neuerung: <b>Bausparlehen werden mit allen anderen Formen der Wohnbauhilfe kumulierbar</b>, wie zinsbegünstigte Darlehen und Kapitalbeiträge aus der Wohnbauförderung. „Ein einziger Antragsteller kann über Beitrag und Zinsvorteil eine Fördersumme von über 100.000 Euro erreichen. Das ist eine Förderung des leistbaren Wohnens, die ihresgleichen sucht“, meint Mair.<BR /><BR />Für <b>Antragsteller unter 36 Jahren </b>sinken ab 1. September die notwendigen Beitragsjahre im Zusatzrentenfonds – und zwar von acht auf fünf Jahre. Im Regelfall kann das Darlehen maximal doppelt so hoch ausfallen, wie das im Zusatzrentenfonds angesparte Kapital. „Da junge Menschen meist nicht viel ansparen können, wird die mögliche Darlehenssumme für sie um 25.000 Euro erhöht“, so Mair. <BR /><b><BR />Bei zwei Antragstellern (unabhängig vom Alter) </b> sinken die Beitragsjahre im Zusatzrentenfonds ebenfalls. Mussten beide bisher acht Jahre aufweisen, so sind es nun vier und in Summe müssen es nur noch zwölf Jahre sein. Stellt sich Nachwuchs ein, kann die Laufzeit des Darlehens um fünf Jahre verlängert werden.<BR /><BR />Südtiroler, die im Ausland oder in anderen Regionen Italiens leben, haben keine Beitragsjahre im Zusatzrentenfonds. „Um sie zur <b>Rückkehr nach Südtirol </b>zu bewegen, können sie aber ins Bausparen einsteigen“, so Mair. Dazu genügt auch eine einmalige Einzahlung von 15.000 Euro.<BR /><BR />Aber: Das Bausparen gilt künftig <b>nur mehr für die Erstwohnung</b>. „Es ist also nicht möglich, über sonstigen Immobilienbesitz zu verfügen“, so Mair. Zudem muss der Antragsteller seinen <b>Wohnsitz </b>für die ganze Dauer des Darlehensvertrags in die Immobilie verlegen. „Bisher gab es Schlaumeier, die ihn schon nach einem Jahr wegverlegt haben“, so Arno Kompatscher. Und was ist, wenn der Darlehensvertrag abläuft? Jeder durch Bausparen erworbene Wohnraum wird <b>ewig konventioniert</b>. Er kann also nur von Personen bewohnt werden, die in Südtirol ihren Wohnsitz haben, arbeiten oder studieren.