<BR /><BR />Ein genauerer Blick auf die Daten wirft einige Fragen auf. Die Gesamtzahl der wegen Stalking und häuslicher Gewalt verwarnten Personen ist deutlich gestiegen – aber das betrifft vor allem letztgenanntes Verbrechen. <BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1101096_image" /></div> <BR /><BR />Lag die Zahl der – überwiegend männlichen – Personen, die wegen Stalking (Art. 612bis it. StGB) vom Quästor verwarnt wurden, 2023 noch bei 25, zählt man deren heuer gerade mal 4. <BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1101297_image" /></div> <BR /><BR />Parallel dazu vermeldete die Bozner Quästur heuer in Südtirol 62 Verwarnungen wegen häuslicher Gewalt (Art. 572 it. StGB) gegenüber 3 im Vorjahr. Das sind über 20-mal mehr Verwarnungen als 2023. <BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1101099_image" /></div> <BR /><BR />Dafür haben die Ordnungshüter eine Erklärung: „Dank eines im November 2023 verabschiedeten Gesetzes ist es einerseits einfacher, Gewalttätern vorbeugende Maßnahmen wie Verwarnungen aufzuerlegen. <BR /><BR />Auf der anderen Seite – und das erklärt den starken Rückgang der Verwarnungen wegen Stalking – umfasst die Straftat häusliche Gewalt auch Merkmale von Stalking“, so Lomartire.<h3> Mehr Handlungsspielraum für Ordnungshüter, um Eskalation vorzubeugen</h3>Wichtig sei aber vor allem die Möglichkeit für die Ordnungshüter, rasche Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass die Gewaltsituation eskaliert. <BR /><BR />„Vor allem die Tatsache, dass etwa wegen Stalking nicht immer die Anzeige vonseiten des Opfers notwendig ist. Es reicht eine Meldung, um von Amts wegen eine Verwarnung auszusprechen“, so Lomartire weiter.<BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1101102_image" /></div> <BR /><BR />Das entlaste die Opfer von Gewalt, die sich aus Angst um ihr Wohl und das ihrer Liebsten nicht trauen, ihren Peiniger anzuzeigen. „So kann etwa ein Verwandter oder Freund, der eine Frau in einer Gewaltsituation weiß, die Polizei darauf hinweisen“, erklärt die Funktionärin.<h3> Verwarnung als wirksame vorbeugende Maßnahme </h3>Die Verwarnung sei eine wirksame vorbeugende Maßnahme. Die allermeisten Täter, gegen die diese ergriffen wird, würden von ihrem Verhalten sofort ablassen, informierte Lomartire. <BR /><BR />Die Verwarnung bedinge zum Beispiel auch, dass dem Betroffenen alle Waffen abgenommen werden – falls er welche besitzt. <BR /><BR />Schließlich erinnerte Quästor Paolo Sartori auch daran, dass man diese vorbeugenden Maßnahmen zum Schutz von Frauen bereits ergreifen kann, bevor die Opfer körperliche Gewalt erleiden. <BR /><BR />„Auch Sachbeschädigung am Eigentum des Opfers kann ein Grund sein, den Täter zu verwarnen“, so Sartori. „Etwa, wenn ein Mann die Autoreifen seiner Partnerin oder Ex-Partnerin zersticht.“ <BR /><BR />Mit den Verwarnungen befasst sich dann die kriminalpolizeiliche Abteilung unter Lomartire. „Die schönste Abteilung, weil wir eingreifen, bevor es zur Eskalation kommt“, erklärt die Leiterin.