Nach seinem Unfall erhält der Mann ein Invalidengeld von 790 Euro im Monat – und das Unfallversicherungsinstitut INAIL will dieses Geld zurück. <BR /><BR /><BR /> Wegen des Vorwurfs, 2 Ärzte über die Schwere seiner Invalidität in die Irre geführt und zugleich das Unfallversicherungsinstitut INAIL um 790 Euro monatlich betrogen zu haben, war der heute 60-jährige Südtiroler vor Gericht gelandet. Jetzt stellte sich heraus, dass der Mann sich keines Betrugs schuldig gemacht hatte: Richter Federico Secchi sprach ihn frei, weil die Straftat nicht vorliegt.<BR /><BR />Begonnen hatte das Strafverfahren am Bozner Landesgericht im Jahr 2018. Das Unfallversicherungsinstitut INAIL selbst hatte Anzeige erstattet. <BR />Dem Mann wurde vorgehalten, er habe sich immer wieder krank schreiben lassen, sei in den Zeiträumen seiner „Unpässlichkeiten“ aber sehr wohl in der Verfassung gewesen, Extremsport wie Triathlon zu betreiben; dabei sind nacheinander die Disziplinen Schwimmen, Radfahren und Laufen zu bewältigen. <h3> 790 Euro im Monat</h3> Insofern habe er seinen Hausarzt und dessen Vertretung über seinen gesundheitlichen Zustand getäuscht, glaubte die Staatsanwaltschaft. <BR />Der Betrugsvorwurf fußte laut Anklage hingegen auf den Angaben gegenüber dem INAIL, wonach der Mann durch einen Unfall eine Invalidität von 44 Prozent davongetragen habe.<BR /><BR />Das INAIL hatte sich als Nebenkläger eingelassen und beklagte einen doppelten Schaden: den finanziellen von 790 Euro, die der Mann monatlich an Invalidenrente erhalten hatte, aber auch einen moralischen. <BR /><BR />Doch die Beweisaufnahme im Rahmen des Strafverfahrens, bei dem der Mann von der römischen Anwaltskanzlei Francesco Caroleo Grimaldi vertreten wurde, brachte klar an den Tag, dass weder Betrug noch Täuschung vorlagen. Unter anderem wurde ein Gutachten vorgelegt, demzufolge der Mann neben physischen Beschwerden auch an psychischen leide. Seinem Zustand sei eine bewegungsarme Lebensweise nicht zuträglich, man habe ihm deshalb explizit zu Sport an der frischen Luft geraten. <h3> „Ideal für den Mann“</h3>Auch Ärzte, die als Zeugen angehört wurden, bekräftigten, dass gerade Sportarten wie Schwimmen, Radfahrern und Laufen für den Mann ideal seien bzw. ihm empfohlen wurden. <BR /><BR />Infolge des vollen Freispruchs – dieser ist rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft hat dagegen nicht berufen – nimmt das INAIL die Rentenzahlung wieder auf, auch Nachzahlungen wird der 60-Jährige bekommen. Die Prozesskosten erhält er teilweise ersetzt.<BR />