Landesrat Mussner verweist auf die Bedeutung, über eine solchen Informationsgrundlage verfügen zu können: „Diese Grundlage bildet einen wichtige Voraussetzung, damit wir in den nächsten Jahren systematisch diese Altlasten beseitigen können."Die Erhebung und gleichzeitige Untersuchung des Zustandes wird dabei von Technikern der Umweltagentur und Gemeinden sowie des Sanitätsbetriebes durchgeführt. Sanierungsbedürftige Dächer werden den jeweiligen Gemeinden mitgeteilt. Diese schreibt im Regelfall eine Sanierung vor.Dies bedeutet, die Dächer müssen abgetragen oder zur Gänze mit speziellen Materialien abgedeckt werden. Mittlerweile sind 158 Dächern bereits saniert.Von den 767 noch existierenden Asbestdächern müssen in den nächsten Jahren mindestens noch ein weiteres Drittel saniert werden.Asbest seit 1993 verboten: Bei Zerstörung gesundheitsschädlichBereits im Jahre 1993 wurde der Verkauf von asbesthaltigen Materialien in Italien verboten.Dennoch sind Asbest bzw. asbesthaltige Materialien auch hierzulande noch vielerorts in älteren Gebäuden, welche vor 1980 gebaut wurden vorhanden.Am auffälligsten sind die typischen Dächer aus Asbestzement in quadratischer oder gewellter Form, sowie Balkone, bei denen Asbestplatten als Sichtschutz angebracht wurden.Asbestmaterialien sind bei unterbleibender mechanischer Beanspruchung und unbeschädigter Form ungefährlich.Wird das Material jedoch etwa durch Abnutzung, durch atmosphärische Einflüsse oder falsche Handhabung beschädigt, können Fasern freigesetzt werden. Diese gelangen über die Atemwege in den menschlichen Organismus und gefährden die menschliche Gesundheit.Um Beitrag ansuchenDie Sanierungsarbeiten müssen in den meisten Fällen von eigens ermächtigten Firmen durchgeführt werden.Unternehmen der Bereiche Handwerk, Industrie, Handel und Dienstleistung sowie Tourismus können bis 31. Dezember 2014 um einen Beitrag von bis zu 70 Prozent für die durch den Abbau und die Entsorgung der Asbestmaterialien entstandenen Kosten ansuchen. Informationen diesbezüglich erteilt das für den jeweiligen Bereich zuständige Amt.Zudem können sowohl Firmen als auch Privatpersonen, die ein Asbestdach durch ein Photovoltaikdach ersetzen, einen erhöhten Einspeisetarif für den erzeugten Strom in Anspruch nehmen.