„Eine dieser Neuerungen betrifft Berufsfahrer, die seit kurzem einen Berufsführerschein (CQC) besitzen, deren Fahrzeuge schadstoff- und lärmarm und mit einem Fahrtenschreiber für eventuelle Kontrollen ausgestattet sein müssen. Für sie, wie auch für Kleinkraftradfahrer und Fahranfänger gilt jetzt die Null-Promille-Grenze“, erklärt Eckl. Ein weiterer Schritt zu mehr Verkehrssicherheit sei der, dass Kinder bis zum 14. Lebensjahr auf dem Fahrrad einen Helm aufsetzen und sich Fahrer von „Minicars“ anschnallen müssen. „Die beschlossene Förderung der Verkehrserziehung in den Schulen ist längst überfällig. Südtirol hat auf diesem Gebiet seit vielen Jahren eine Vorreiterrolle inne“, so Eckl. Reges Interesse wecke die Möglichkeit bereits ab dem 17. Lebensjahr einen Pkw zu lenken. Diese Ausnahme werde es nur für Jugendliche geben, die bereits den Führerschein A1 besitzen. „Der Scooterführerschein ist nicht ausreichend“, betont Eckl, der außerdem darauf verweist, dass die Theorieprüfung fortan deutlich schwerer ausfallen wird. „Neue Prüfungsbögen kommen. Einer fundierten theoretischen Ausbildung in der Fahrschule wird dadurch wieder größerer Stellenwert beigemessen“, so Eckl, der obligatorische Nacht- und Autobahnfahrstunden fordert. stol