Der Südtiroler war im Jänner 2023 im Vinschgau in eine Verkehrskontrolle geraten und wurde mit einem Alkomaten des Typs Dräger 7110 MKIII getestet. Das Ergebnis schien eindeutig: 1,54 Promille beim ersten Test, 1,51 beim zweiten. Gegen das Strafdekret, das er bezahlen sollte, erhob der Mann Einspruch. So kam der Fall zur Vorverhandlung, der Südtiroler beantragte ein verkürztes Verfahren. <BR /><BR />Wie der gegenständliche Fall zeigt, sind unter den Alkomaten, die in Südtirol in Gebrauch sind, wohl nicht alle zuverlässig. Der Mann wurde vom Vorwurf der Trunkenheit am Steuer freigesprochen, weil der Alkomat laut Gutachten nicht gesetzeskonform und das Messergebnis wissenschaftlich nicht haltbar war. <h3> Gerät seit 20 Jahren in Betrieb</h3>Verteidiger Federico Fava legte ein Gutachten des bekannten Ingenieurs und Experten für Unfallforschung, Mattia Gremes, vor, in dem eine Reihe von Unzulänglichkeiten des verwendeten Alkomaten aufgedeckt wurden. Das Gerät sei bereits seit rund 20 Jahren in Betrieb gewesen. Es entspreche nicht den geltenden EU-Vorschriften im Bereich der Anforderungen und Methoden der Überprüfung und Kontrolle von Atem-Alkoholmessgeräten. Der betreffende Alkomat verfüge demnach weder über eine aktuelle Konformitätsbescheinigung, noch gebe es einen Beweis für dessen regelmäßige Wartung und Kalibrierung. <BR /><BR />Die für die Überprüfung des Geräts zuständige Stelle in Mailand habe in die Kalibrierung der Software eingegriffen, um Fehler in den Messwerten zu beseitigen: Dadurch sei der Mess-Algorithmus geändert worden, so dass das Gerät nicht mehr dem ursprünglichen Prototyp entspreche und daher keine Zulassungsreferenz mehr habe. Auch zur Handhabung des Gerätes äußerte der Gutachter Kritikpunkte, u.a. die Außentemperatur betreffend und den Funktionscheck vor und nach der Messung. Letztendlich kam Ingenieur Gremes zum Schluss, dass die Messung, die bei dem Südtiroler durchgeführt worden war, vor Gericht nicht als Beweis für Trunkenheit am Steuer verwendet werden könne. <h3> Keine zusätzliche Blutprobe durchgeführt</h3>Da keine zusätzliche Blutprobe gemacht worden war, um den Promillegehalt festzustellen, könne nicht zweifelsfrei bewiesen werden, dass der Angeklagte die Schwelle überschritten habe, ab der Trunkenheit am Steuer strafrechtlich relevant sei, befand Vorverhandlungsrichterin Elsa Vesco. Sie sprach den Südtiroler frei, weil die ihm zur Last gelegte Tat nicht vorliegt.