Als das Berufungsgericht 17 Jahre nach dem Todesflug Rio-Paris das Urteil fällt, bleibt es ruhig im imposanten und voll besetzten Saal des Pariser Justizpalastes. Gebannt verfolgen Dutzende der Hinterbliebenen, die als Nebenkläger auftreten, den Schuldspruch gegen die Airline Air France und den Flugzeugbauer Airbus. <h3> Drei Südtiroler unter den Opfern</h3>Das Gericht urteilt, dass ausschließlich die beiden Unternehmen für den Absturz mit 228 Toten sowie für den Schadenersatz verantwortlich seien. Bei dem Absturz kamen drei junge Männer aus Südtirol ums Leben, die sich auf der Rückreise von einem Brasilien-Urlaub befanden: Georg Lercher (34) aus Innichen, Alexander Paulitsch (35) aus Innichen und Georg Martiner (25) aus St. Ulrich.<BR /><BR />Für den Absturz des Fluges von Rio de Janeiro nach Paris im Juni 2009 verurteilte das Berufungsgericht Air France und Airbus wegen fahrlässiger Tötung und verhängte eine Geldstrafe von jeweils 225.000 Euro, die beide Unternehmen jeweils zahlen müssen – das ist die höchstmögliche Strafe. Die Vorsitzende Richterin spricht am Ende ihrer zweistündigen Urteilsbegründung von einer „Katastrophe mit Ansage“, die der einflussreiche Flugzeugbauer und die renommierte Airline hätten verhindern können, wenn sie die Antizipation von Risiken damals zu einer Priorität gemacht hätten. Einige der Angehörigen fallen sich da in die Arme.<h3> Kampf von David gegen Goliath</h3>Jahrelang hatten die Angehörigen darum gekämpft, dass die Schuld der Unternehmen gerichtlich festgestellt wird und sich gegenüber den beiden mächtigen Unternehmen wie in einem Kampf von David gegen Goliath gefühlt. Die Konzerne hatten die Verantwortung für den Todesflug von sich gewiesen.<BR /><BR />Viele Minuten lang werden im Pariser Gerichtssaal die Namen der Opfer verlesen, sie stammten aus 33 Ländern und zur Mehrzahl aus Frankreich und Brasilien. Immer wieder wird derselbe Nachname auch mehrfach hintereinander genannt, es saßen auch Paare und Familien in der Maschine.<BR /><BR />Die Air-France-Maschine des Flugs AF 447 war am 1. Juni 2009 auf dem Weg von Brasilien in die französische Hauptstadt in eine Unwetterfront geraten und von den Radarschirmen verschwunden. Der Airbus vom Typ A330 stürzte in den Atlantik. Erst im Mai 2011 wurden die letzten Leichen und der Flugdatenschreiber aus etwa 4.000 Metern Tiefe geborgen.<h3> Vereiste Sonden</h3>Konkret wurde Airbus in dem Prozess vorgehalten, die Folgen eines Ausfalls der für die Geschwindigkeitsmessung zuständigen Sonden unterschätzt zu haben. Diese waren auf dem Flug vereist, was letztlich zu einem fehlerhaften Flugmanöver und dem Absturz führte. Air France soll seine Piloten nicht ausreichend geschult und auf eine Extremsituation wie bei dem Unglücksflug vorbereitet haben, hatte es in der Anklage geheißen. Ein Expertengutachten hatte 2012 geurteilt, die Crew sei danach mit der eigentlich beherrschbaren Lage überfordert gewesen.<BR /><BR />Die Vorsitzende Richterin betont in ihrem Schuldspruch, dass Airbus die Problematik mit den Sonden unterschätzt habe. Airbus habe sein Personal nicht ausreichend geschult, obwohl es bereits Zwischenfälle mit den Sonden gegeben hatte, so dass die Piloten nicht richtig auf Probleme reagieren konnten. Die Besatzung des Unglücksfluges nimmt die Richterin ausdrücklich in Schutz. „Das waren erfahrene Piloten, die die Strecke kannten.“<h3> Freispruch 2023</h3>In erster Instanz waren Air France und Airbus im Jahr 2023 vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden. Das Gericht hatte damals geurteilt, dass sie zwar teils nachlässig oder unvorsichtig gehandelt hätten, doch ein eindeutiger Kausalzusammenhang zum Unglück sich nicht herstellen lasse. Im Urteil hieß es dennoch, Vorfälle mit den Sonden seien von Airbus nicht ausreichend nachverfolgt worden, zudem seien Informationen zurückgehalten worden. Air France hätte seine Piloten besser auf Probleme mit den Sonden hinweisen können, hieß es.<h3> <b>Langes juristisches Tauziehen</b></h3>Das Gericht stellte außerdem eine zivilrechtliche Verantwortung der Unternehmen fest. Air France und Airbus hatten die Verantwortung für den Todesflug von sich gewiesen. Die Staatsanwaltschaft war gegen die erstinstanzliche Entscheidung in Berufung gegangen. Im Berufungsverfahren forderte sie nun eine Verurteilung.<BR /><BR />Die juristische Aufarbeitung zog sich nach dem Absturz über lange Jahre. Dass es 2022 überhaupt zu einem Prozess kam, war für die Hinterbliebenen ein Erfolg. Denn noch 2019 hatten Ermittlungsrichter ein Verfahren abgewiesen. <BR /><BR />Obwohl viele Angehörige bereits entschädigt wurden, kann nach dem Pariser Urteil nun auch das zivilrechtliche Verfahren folgen. Wie die Vorsitzende Richterin den Angehörigen zusagte, solle das Verfahren möglichst schnell beginnen.