Dem Angeklagten war vorgeworfen worden, im Juni des vergangenen Jahres im Ötztal einen männlichen Steinadler getötet zu haben. „Der Geldbetrag hat meiner Meinung nach die höchste generalpräventive Wirkung“, begründete Richter Thomas Dampf seinen Beschluss.Bei einer Diversion wird von einer Strafverfolgung zugunsten einer Resozialisierung des Beschuldigten abgesehen.Der Südtiroler musste sich wegen des Vergehens der vorsätzlichen Schädigung des Tierbestandes und der Tierquälerei verantworten. Mit dem Abschuss des Adlers hätte der 28-Jährige mindestens 20 Prozent des Brutvorkommens der Steinadler im europäischen Vogelschutzgebiet „Ötztaler Alpen“ beeinträchtigt, erklärte der Richter.Der Angeklagte bekannte sich schuldig, den Schuss abgegeben zu haben, meinte aber er hätte den Adler damit lediglich erschrecken wollen. „Ich habe ein Rehkitz schreien gehört und den Adler in der Luft kreisen gesehen. Mit dem Schuss wollte ich den Adler nur vertreiben“, beteuerte der Angeklagte. „Ich weiß, dass ein Steinadler ein seltenes Tier ist, aber mir hat das Rehkitz so leidgetan“, fügte er hinzu. Ein Querschläger hätte das Tier getötet, meinte der Angeklagte.Eine deutsche Wandergruppe, die zum Zeitpunkt des Schusses vor Ort war, schilderte die Situation laut Dampf jedoch anders. Sie hätten kein Rehkitz in der Umgebung gesehen. „Außerdem hat eine gerichtsmedizinische Untersuchung des Adlers ergeben, dass ihn ein direkter Durchschuss getötet hat“, erklärte der Richter. Die Diversion war vorerst nicht rechtskräftig.apa