Das Verzeichnis enthält eine Reihe von Quellen und Grundwasser mit besonderer Mineralisation. Dabei wurden die neuen physikalischen Analysen und Bewertungen der bereits enthaltenen Quellen sowie die in den vergangenen Jahren eingereichten Ansuchen um Aufnahme von Quellen in das Verzeichnis berücksichtigt.Die Anerkennung als „natürliches Mineralwasser" erfolgt mit Dekret des Gesundheitsministeriums. Auch für die Berechtigung zum Anfüllen oder für das Anwenden der Wässer für therapeutisches Zwecke braucht es ein solches Dekret.Die Kriterien für die Auswahl der „Quell- und Grundwasservorkommen mit besonderen chemischen Merkmalen" legt hingegen die Landesumweltagentur fest. Dabei wird vor allem beachtet, wie sich da Wasser chemisch zusammensetzt und ob es eine andauernde Schüttung (Abfluss) gibt. Erst sobald die Anerkennung durch das Gesundheitsministerium vorliegt, dürfen gelten diese Wasservorkommen als „natürliche Mineralwässer".Die Quellen Derzeit enthält das Verzeichnis 36 Wässer, und zwar in den Gemeinden Abtei, Brenner, Brixen, Burgstall, Enneberg, Gais, Innichen, Kastelruth, Lana, Martell, Meran,Naturns, Olang, Partschins, Prags, Rasen-Antholz, Schlanders, Sexten, St. Leonhard in Passeier, St. Martin in Thurn, St. Pankraz, Tisens, Tscherms, Ulten,Villnöss und Wengen.2 der bisher eingetragenen Wässer, in den Gemeinden Kastelruth und Partschins, sind versiegt. Unter den 36 Wässern sind 2, für die das Anerkennungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Insgesamt 11 Wässer sind nur in Ruheoasen der jeweiligen Bäder zugänglich.stol/lpa