Wer ab der kommenden Woche weiterhin bestimmte Freiheiten genießen will, muss den Plus-Pass vorweisen können. <BR /><BR /><BR /><BR /><b>Was ist der Unterschied zwischen dem bisherigen Grünen Pass und dem neuen Super Green Pass?</b><BR /><BR />Den aktuellen Grünen Pass erhalten alle, die entweder geimpft oder nachweislich von Covid-19 genesen sind oder einen aktuellen negativen Test vorweisen können. <BR />Impfung: Der Pass ist gültig ab dem 15. Tag nach der Erstimpfung bis zur Zweitimpfung, und dann für 9 Monate ab der Zweitimpfung. <BR />Genesung: Den Grünen Pass gibt es ab dem ersten negativen PCR-Test nach einer Erkrankung; dieser gilt dann für 6 Monate, danach ist die Impfung notwendig, um den Grünen Pass zu erhalten. <BR />Test: Bei einem PCR-Test gilt der Grüne Pass 72 Stunden, bei einem negativen Antigentest 48 Stunden.<BR />Der Grüne Pass ist seit 15. Oktober an allen öffentlichen und privaten Arbeitsplätzen vorgeschrieben, mit ihm ist (bisher) der Zutritt zu Veranstaltungen und Einrichtungen wie Theater und Kino erlaubt. Die Gültigkeit dieses Ausweises wird aber von derzeit einem Jahr auf 9 Monate reduziert. <BR /><BR />Zusätzlich wird ab 6. Dezember und voraussichtlich bis mindestens 15. Jänner 2022 der Super Green Pass eingeführt; im Jänner wird die Regierung entscheiden, ob eine Verlängerung notwendig ist. Landeshauptmann Arno Kompatscher hat festgelegt, dass diese staatliche Neuerung auch in Südtirol umgesetzt wird. Der neue Ausweis ist für Geimpfte und Genesene reserviert. Wer sich testen lässt, kann weiterhin den bisherigen Grünen Pass erhalten, um beispielsweise seiner Arbeit nachzugehen, aber er erhält keinen Super Green Pass. <BR /><BR /><BR /><b>Was ändert sich ab 6. Dezember?</b><BR /><BR />Ab dem 6. Dezember bringt ein neues Regierungsdekret eine weitere Verschärfung der Corona-Regeln. Es gibt aber weiterhin den Grünen Pass und zusätzlich den Super Green Pass. <BR />Der <b>Grüne Pass</b> wird nach einem negativen Coronatest ausgestellt. Wie bisher gilt er bei einem PCR-Test für 72 Stunden, bei einem negativen Antigentest 48 Stunden.<BR /> Er bleibt Voraussetzung für den Zutritt zum Arbeitsplatz; außerdem besteht ab 6. Dezember Grün-Pass-Pflicht in allen Hotels, im öffentlichen Nahverkehr, in Regionalzügen und bei Flügen; wer Sport im Freien betreibt, muss den Grünen Pass haben, um Umkleidekabinen zu benützen. <BR /><BR />Von vielen anderen Bereichen bleiben Inhaber des „einfachen“ Grünen Passes aber mit Inkrafttreten der neuen Bestimmungen ausgesperrt. Nur wer den <b>Super Green Pass</b> vorweisen kann, behält bestimmte Freiheiten. Dazu zählt der Zutritt zu den Innenräumen von Bars und Restaurants, der Besuch von Veranstaltungen wie Theater, Konzert und Kino sowie die Teilnahme an Festen, öffentlichen Zeremonien, sportlichen Events in Stadien, Hallen und Schwimmbädern. <BR /><BR /><BR /><b>Was muss ich tun, um den Super Green Pass zu erhalten?</b><BR /><BR />Für Geimpfte und Genesene ist die Antwort einfach: Sie müssen nichts tun. Ihr bisheriger Grüner Pass ist dann zwar nur noch 9 Monate gültig, aber dieser wird automatisch in einen Super Green Pass umgewandelt. Dazu ist keine Anfrage um einen neuen Ausweis notwendig. Nach der 3. Impfung (Booster) wird der Super Green Pass automatisch verlängert. <BR /><BR />Wer sich erstmals impfen lässt, erhält ab dem 15. Tag nach der ersten Impfdosis über SMS oder Email einen Autorisierungscode (AUTHCODE); damit kann die Bestätigung zum Beispiel von der Webseite der Regierung oder über die App Immuni heruntergeladen werden. Dieser Super Green Pass ist dann bis zur 2. Impfdosis gültig, danach wird er verlängert.