Wie berichtet, handelte es sich um Krankenpflegerinnen aus Bozen, Bruneck und Schlanders. <BR /><BR />Sie haben vor dem Arbeitsgericht eine einstweilige Verfügung zur Aussetzung ihrer Suspendierung und ihre sofortige Wiedereinstellung beantragt. Der Richter gab dem Antrag nicht statt. Damit bleiben die Suspendierungen aufrecht. <BR /><BR />Weitere ähnliche Rekurse behängen noch.