Das erstinstanzliche Urteil richtet sich gegen eine Privatklinik in Avellino, in der es im Jahr 2017 zu der Verwechslung gekommen war. Das Gericht sah einen erheblichen psychischen Schaden als erwiesen an, der durch den Fehler der Gesundheitseinrichtung entstanden sei. Jahre später hat ein Zivilgericht im süditalienischen Avellino der betroffenen Mutter nun Schadensersatz zugesprochen. <BR /><BR />Nach den Feststellungen des Gerichts waren zwei Mädchen, die innerhalb weniger Stunden geboren worden waren, nach der Entbindung versehentlich den falschen Müttern übergeben worden. Beide Frauen versorgten und stillten mehrere Tage lang ein Kind, das nicht ihr leibliches war.<BR /><BR />Aufgeklärt wurde der Irrtum kurz vor der Entlassung aus der Klinik. <BR />Eines der Babys sollte wegen einer Schwellung an den Augen untersucht werden. Dabei trafen die beiden Mütter aufeinander. Eine von ihnen wurde misstrauisch, überprüfte den Identifikationscode am Armband des Kindes und stellte fest, dass dieser nicht mit den Angaben übereinstimmte. <BR /><BR />Die Klinik leitete daraufhin eine Untersuchung ein. <BR />Ein DNA-Test bestätigte schließlich, dass die beiden Neugeborenen tatsächlich vertauscht worden waren.<BR /><BR />Das Strafverfahren gegen Verantwortliche wurde später eingestellt. Die Ermittler gingen zwar von grober Fahrlässigkeit aus, sahen aber keine ausreichenden Voraussetzungen für eine strafrechtliche Verurteilung.<BR /><BR /><BR />Im Zivilverfahren kam das Gericht jedoch zu dem Ergebnis, dass die Klinik für die psychischen Folgen des Fehlers haften müsse – sie muss nun 100.000 Euro Schadensersatz zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.