„Die Regierung will den sogenannten berechtigten Grund wieder einführen, der Taschenmesser aus nachvollziehbaren Gründen weiter erlaubt“, sagt SVP-Senator Meinhard Durnwalder. Abgestimmt werde aber erst morgen.<BR /><BR />Als das Sicherheitsdekret am 25. Februar in Kraft trat, war der Aufschrei groß. Die Regierung hat darin nämlich Messer mit einer Klinge über fünf Zentimetern mit Feststellmechanismus verboten. Das klassische und vergleichsweise harmlose Taschenmesser war auf dieselbe Ebene mit gefährlichen Einhandmessern wie Butterflymessern, Wurfmessern und Springmessern gestellt – und dessen Mitführen zur Straftat befördert worden, die mit Gefängnisstrafen von einem bis drei Jahren geahndet werden sollten.<BR /><BR />Sollten deshalb, weil in Italien nichts so heiß gegessen wird, wie es gekocht wurde. Bis 25. April muss das Sicherheitsdekret in Gesetz umgewandelt werden. Die Abstimmungen dazu haben gestern im römischen Senat begonnen, wurden dann aber alsbald auf heute, 10 Uhr, vertagt.<h3> Erlaubnis mit „berechtigtem Grund“</h3>Allemal zeichnet sich ein Umdenken in puncto Taschenmesser bis fünf Zentimetern Klingenlänge ab. Wie bisher sollen diese erlaubt sein, wenn ein „berechtigter Grund“ dafür vorliegt. „Dies hat die Regierung gestern kommuniziert und deckt sich mit unserem Abänderungsantrag. Dieser war in der Kommission nicht abgelehnt, sondern beiseitegelegt worden, weil sich abzeichnete, dass es in diese Richtung geht“, sagt SVP-Senator Meinhard Durnwalder. <BR /><BR />Berechtigte Gründe erlauben das Handeln aufgrund eines nachvollziehbaren Motivs wie etwa Arbeit (Handwerker), Jagd, Pilzesammeln, aber auch Ausflüge auf den Berg, wo natürlich Speck und Käse aufgeschnitten werden müssen. Wer hingegen ein Messer im Kino oder in der Schule mit sich führt, hat dazu keinen berechtigten Grund.<h3> Jagdverband zufrieden</h3>Zufrieden zeigt sich der Jagdverband. Sollte der Senat heute dem berechtigten Grund zustimmen, wäre dies eine Rückkehr zum bisherigen System. „Eine vernünftige Lösung“, sagt Geschäftsführer Benedikt Terzer. <BR /><BR />Aufrecht soll das Verbot von Messern über fünf Zentimetern sowie von Messern bleiben, die sich mit einer Hand öffnen lassen. Diese haben im Alltag aber wohl nachweislich keine Legitimität.