Donnerstag, 9. November 2017
Taschler: Staatsanwaltschaft fordert Bestätigung des Urteils
Schuldig, sich gedopt zu haben bzw. dazu Beihilfe geleistet zu haben: So hat Richter Carlo Busato im heurigen April den Fall von Daniel (9 Monate Haft) und Gottlieb Taschler (ein Jahr Haft) entschieden. Die Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt.

Die Strafenvon Vater und Sohn wurden zur Bewährung ausgesetzt. - Foto: © STOL