Die Tatverdächtigen sagen aus, dass ihr Anführer – der „Schwertbischof“ – für den 8. Dezember 2021 die Ankunft des Teufels erwartet hatte. <BR /><BR /><BR /><BR /> Nach Ansicht der der Verteidigung der 5 Frauen aus dem Tauferer Ahrntal, die der psychischen Misshandlungen an 2 Kindern verdächtigt werden, besteht kein Grund für einen weiteren Gefängnisaufenthalt. Sie legt jetzt Kassationsbeschwerde gegen das Nein des Freiheitsgerichtes zur Lockerung der Sicherungsmaßnahme ein.<BR /><BR />Dafür hat Verteidiger Nicola Nettis 10 Tage Zeit, mit einer Entscheidung des Höchstgerichts wird in etwa 2 Monaten gerechnet. Nettis pocht darauf, dass die Kinder an einem sicheren Ort sind und dass somit keine potenzielle Tatwiederholungsgefahr bestehe.<h3> Gericht sieht Gefahr</h3>Das Freiheitsgericht (Vorsitz Richter Stefan Tappeiner, Beschlussverfasser Richter Walter Pelino) sieht dies aber anders: Es bestehe weiterhin die Gefahr, dass die Frauen sich anderen Kindern nähern könnten. Auch sei im Hausarrest die Gefahr der Beweisverdunklung bzw. Beeinflussung möglicher Zeugen nicht zu bannen, die Ermittlungen laufen noch. Schließlich hätten die Frauen keinerlei Reue gezeigt, stellte das Gericht fest.<BR /><BR />Vor seiner Entscheidung hatte das Freiheitsgericht die Videos der von den Fahndern im Haus der Frauen versteckten Kameras gesichtet. Der Inhalt soll so unfassbar sein, dass das Gericht zum Schluss kam, der Vorwurf der Misshandlungen sollte in Folter (Art. 613bis StGB) umgewandelt werden, falls bei jenem der Kinder, dem besonders übel mitgespielt worden sein soll, ein psychischen Schaden bzw. ein Trauma festgestellt werden sollte. Das Kind soll über Tage und Nächte wiederholtem Schlafentzug ausgesetzt worden sein, zeitweise auch ohne Nahrung und Flüssigkeit. <h3> Mit der Hölle gedroht</h3>Auslöser soll gewesen sein, dass das Kind ein Handy haben und Videospiele machen wollte. Dem Kind – es durfte nicht mehr zur Schule gehen, eine der Verdächtigen unterrichtete es – soll immer wieder mit der Hölle gedroht worden sein, um es gefügig zu machen. <BR /><BR />Wie berichtet, haben die Verdächtigen im Frauengefängnis in Spini di Gardolo inzwischen erklärt, nicht der Gemeinschaft der „Neuchristen“ anzugehören, sich aber Videos ihres Anführers, des „Schwertbischofs“, angesehen zu haben. Dieser hatte den 8. Dezember zum Tag der Ankunft des Teufels erklärt. In der Folge sollen 2 der Verdächtigen an mehreren Orten in Südtirol Rituale durchgeführt haben, damit eine schützende Kuppel über Südtirol entstehen sollte. Die Kinder sollten indes von ihren „Sünden“ gereinigt werden. <BR /><BR />Eines der beiden soll aus dem Schlaf geweckt und so lange eingeschüchtert und immer wieder mit Fragen drangsaliert worden sein, bis es weinte. Es soll auch gezwungen worden sein, bis spät in die Nacht religiöse Litaneien zu singen. Eine der Verdächtigen soll das Kind geohrfeigt haben. Schließlich sei es zu einem „Sühneritual“ gezwungen worden, Stunde um Stunde, an mehreren Tagen, bis die Ermittler das Videomaterial sahen und eingreifen konnten.