Peter Auer, Verantwortlicher der operativen Leitung im Sanitätsbetrieb, geht davon aus, dass bis dahin insgesamt 21.000 Briefe versendet werden.<BR /><BR />Das Versenden der Briefe war für etwa 5 Wochen gestoppt worden – vom 21. April bis 27. Mai, um die Sanitätsbetriebe italienweit bei der Bearbeitung der Reklamationen nicht zu sehr zu belasten. Seit vergangenem Freitag werden wieder Briefe versendet, berichtet Auer. Ursprünglich war man im Sanitätsbetrieb sogar von insgesamt 25.000 Briefen ausgegangen – nun zeichnet sich ab, dass es bis am Ende etwas weniger werden. <BR /><BR />Wer innerhalb von 10 Tagen ab Erhalt des Schreibens der Einnahmenagentur dem Südtiroler Sanitätsbetrieb keine gerechtfertigte Begründung für die nicht oder zu spät erfolgte Impfung abliefern kann, wird im Laufe von weiteren 5 bis 6 Monaten den Bußgeldbescheid über 100 Euro erhalten.<BR /><BR />Zahlen müsste prinzipiell jeder der Generation 50+, der sich nicht hat bis 1. Februar 2022 impfen lassen. Der Sanitätsbetrieb lässt aber 6 Tage Toleranz zu, berichtet Auer. Wer sich also bis 6. Februar impfen ließ, bei dem wird noch ein Auge zugedrückt.<BR /><BR />Von 10.500 Bürgern, die seit April ein Schreiben der Einnahmenagentur erhalten haben, meldeten sich 16 Prozent beim Sanitätsbetrieb. Im Büro der operativen Einsatzleitung sind 8 Angestellte damit beschäftigt, diese Briefe zu bearbeiten. Laut dem Leiter der Rechtsabteilung des Sanitätsbetriebes, Marco Cappello, haben sich viele Bürger gemeldet, die sich vor dem 1. Februar im Ausland hatten impfen lassen. In diesem Fall ist keine Geldstrafe zu zahlen. <BR /><BR />Briefe erhalten keineswegs nur No-vax-Anhänger: Auch wer zum Beispiel die zweite oder dritte Corona-Impfdosis zu spät erhalten hat, kann zu jenen Bürgern zählen, die ein Schreiben von der Einnahmenagentur erhalten, in dem darauf hingewiesen wird, dass sie der Impfpflicht nicht nachgekommen sind. Die Impfpflicht für die Generation 50+ gilt bis zum 15. Juni. Telefonische Auskünfte erteilt das Bürgertelefon unter 800 751 751. <BR />