"Dadurch kann das Wasser weiter bezogen werden, ohne dass die Inhaber der Konzessionen Schritte zur Erneuerung unternehmen müssten“, erklärt Landesrat Michl Laimer.Grundlage der Verlängerung der alten Wasserrechte ist ein Landesgesetz vom 22. Jänner 2010. Die darin enthaltene Regelung sieht eine automatische Verlängerung der Konzessionen vor.Damit ersparen sich die Inhaber der Rechte eine aufwändige Bestandsaufnahme und das Einreichen eines Gesuchs.Ein zweiter Schritt hin zu einem umfassenden Abbau von Bürokratie betrifft Erdsonden für die Heizung und Kühlung von Gebäuden."Bisher musste ein regulärer Antrag um eine Konzession gestellt werden, nun genügt eine einfache Meldung an das Landesamt für Gewässernutzung und die Arbeiten können sofort durchgeführt werden", so Laimer. Durch diese Vereinfachung soll der Umstieg auf erneuerbare Energieträger wie die Geothermie erleichtert werden, erklärt der Landesrat, der zudem darauf verweist, dass diese Vereinfachung auch im restlichen Staatsgebiet angewandt werden soll.