Das Tauziehen um den Seniorenanwalt schien letzte Woche entschieden: Er soll eine eigene Ombudsstelle im Landtag werden, die auch bei Zwistigkeiten im privatrechtlichen Bereich (mit Angehörigen oder privaten Pflegekräften) schlichten kann, entschied die SVP-Leitung. Dem will Arnold Schuler nicht beugen: Auftrag aus dem Koalitionsprogramm sei eine Straffung der vielen Ombudsstellen und nicht deren Erweiterung. Über das Gesetz sei erneut einmal zu reden. „Wir müssen in der Mehrheit entscheiden, wo die Reise hingeht“, meint Schuler.<h3> Forderung nach ethischem Proporz</h3>Schulers Aussage ist eine Einsicht ins Faktische. Letzte Woche wurde die Behandlung im Gesetzgebungsausschuss abgeblasen. Grund ist ein Beschluss aus den eigenen Reihen. 35 Abänderungsanträge haben Waltraud Deeg, Sepp Noggler und Angelo Gennaccaro zu Schulers Gesetz deponiert. Die SVP-Anträge von Waltraud Deeg zielen großteils darauf ab, die Zuständigkeiten des Seniorenanwalts laut Beschluss der Partei auszuweiten. Gennaccaro aber fordert, dass alle Ombudsstellen im Landtag künftig laut ethnischem Proporz bestückt werden. Derzeit allesamt mit Deutschsprachigen besetzt, hätte dies zur Folge, dass ein oder zwei Ämter an italienische Kandidaten abzutreten wären. Weil alle anderen Ombudsstellen besetzt sind, wären dies wohl die zwei neuen: Anlaufstelle für Gefängnisinsassen und Seniorenanwalt.<h3> Kompatscher zieht Reißleine</h3>Nun zieht der Landeshauptmann die Reißleine: „Es ist offensichtlich, dass das Gesetz noch nicht bereit für den Landtag ist. Zuerst müssen wir uns in der Mehrheit einig werden, was wir wollen.“ Kompatschers Zurück in die eigenen Reihen kostet Zeit. Vor Jänner oder Februar dürfte es laut Schuler keinen neuen Anlauf im Landtag geben.<h3> Pamer: „Pingpong-Spiel beenden“</h3>„Jeder kann Abänderungsanträge vorlegen, wie viele er will. Nur muss er auch die Mehrheiten dafür haben“, schießt Landesrätin Rosmarie Pamer auf ihre SVP-Kollegen. Diese Mehrheiten aber gebe es nicht, weil sich die Italiener enthalten, bis die SVP sich klar sei, was sie will, und zudem eigene Anträge (Gennaccaro) eingebracht haben.<BR /> „Statt hier also weiter Pingpong zu spielen, sollten wir den <b>Seniorenanwalt sofort ernennen</b>. Er ist schließlich im Gesetz zum aktiven Altern von 2022 vorgesehen“, fordert die Landesrätin. Dass der Seniorenanwalt dann nur ein spezialisierter Beauftragter im Rahmen der Volksanwaltschaft wäre, der sich nur um Zwist von Senioren mit der öffentlichen Hand kümmern kann, wischt Pamer vom Tisch: „Besser das, als lange nichts.“ <h3> Deeg: „Zack Zack wäre vor drei Jahren gewesen“</h3>Dagegen wehrt sich Ex-Landesrätin Deeg. „Ich habe mich schon 2022 für mehr Zuständigkeiten für den Seniorenanwalt eingesetzt, konnte mich aber nicht durchsetzen. Ihn jetzt <b>zack zack zu ernennen, ist keine Option. </b>Zack zack wäre vor drei Jahren gewesen. Jetzt hat die Partei beschlossen, dass er in jeder Hinsicht der Kinder- und Jugendanwaltschaft gleichzustellen ist“, so Deeg. „Als Ergänzung zur Volksanwaltschaft. Hat eine 70-Jährige ein Problem mit der öffentlichen Hand, geht sie zur Volksanwältin. Liegt es im Zwischenmenschlichen, wendet sie sich an den Seniorenanwalt.“<h3> Ernennung vielleicht auch 2026</h3>Landeshauptmann Kompatscher lässt offen, ob der Seniorenanwalt jetzt gleich oder 2026 ernannt wird. „Darüber muss die Partei erst beraten.“<BR />Beides hat Vor- und Nachteile. 2026 könnte der Anwalt mehr Zuständigkeiten haben. Dieser würde aber vom Landtag ernannt und setzt sich Gennaccaro durch, wird es mit guter Wahrscheinlichkeit ein Italiener. Ernennt man den Seniorenanwalt sofort, so erfolgt seine Kür auf Vorschlag des Seniorenbeirates und er gehört mit mathematischer Sicherheit der deutschen Sprachgruppe an.