Wie berichtet, hat sich der Vorfall am 2. Dezember in der Landeshauptstadt ereignet. Eine 33-Jährige rief in den Nachtstunden ein Taxi, um sicher durch Bozen gebracht zu werden. Doch soll sich ein Streit zwischen Fahrer und Fahrgast entwickelt haben. Der Taxi-Fahrer soll die Frau beschimpft und körperlich attackiert haben, sie erstattete Anzeige. Vergangene Woche zeigte dann auch der Taxifahrer die Frau an. Er gab an, bei der Auseinandersetzung Verletzungen im Gesicht davongetragen zu haben. Der Vorwurf lautet auf Körperverletzung.Verwaltungsverfahren eingeleitetAbgesehen von den strafrechtlichen Verfahren die nun anstehen, ist auch Bozen gefordert. Immerhin ist es die Gemeinde,die die Taxi-Lizenzen erteilt und sie auch wieder entziehen kann. In einer Pressemitteilung weist der Bozner Stadtrat am Montag daraufhin hin, dass ein „Verwaltungsverfahren gegen einen Artikel der Gemeindetaxiverordnung eingeleitet wurde“.Der Artikel besage, dass es verboten sei, „sich den Kollegen oder den Fahrgästen gegenüber unkorrekt oder nicht dem öffentlichen Charakter des geleisteten Dienstes angemessen zu verhalten“. Bei Verletzung drohen schriftliche Ermahnung, Geldstrafe, die Aussetzung der Taxi-Lizenz oder der Widerruf der Lizenz.„Anschuldigungen entbehren jeder Grundlage““Sobald beim Amt für Mobilität die Gegenbemerkungen des Taxifahrers eingangen sind, wird die Gemeindekommission für den Taxidienst, die ausdrücklich für die verwaltungstechnische Evaluierung der Fakten zuständig ist, in einer eigenen Sitzung ihr Gutachten abgeben”, heißt es in der Aussendung.Zudem wird im Pressetext klargestellt: Die Taxidienstverordnung sehe nicht die Möglichkeit vor, dass der Bürgermeister eigenhändig eine sofortige Aussetzung der Lizenz veranlassen könne. Anschuldigungen, der Bürgermeister und die Stadtregierung würden die Rechte der Frauen nicht schützen, entbehrten demgemäß jeder Grundlage.stol