„Im Grunde geht es hier um den C.A.P.“, so Niederwieser gegenüber STOL. Dass ein solcher C.A.P. („certificato di abilitazione professionale“), wie ihn Taxi- bzw. Mietautofahrer an der Fahrschule erwerben müssen, auch für Kutscher vorgesehen ist, sei nicht selbstverständlich.„Im Jahre 2007 ist es wohl einer übereifrigen Landesbediensteten in Südtirol eingefallen, den C.A.P. auch für die Kutschen zu verlangen“. Er selbst habe seine Kutscherprüfung – wie in Südtirol vorgesehen – vor zehn Jahren bei der Handelskammer gemacht. Damals habe niemand von ihm einen C.A.P. verlangt.„Es gibt schon strenge Auflagen: Bis ich die Kutsche auf der Straße habe, muss ich eine Menge Papiere bringen.“Er müsse die Kutsche einer technischen Prüfung unterziehen, brauche eine Bescheinigung des Tierarztes und seines Arztes und müsse eine Versicherung, eine Lizenz von der Gemeinde und die Eintragung in der Handelskammer haben. „Und um diese Eintragung in der Handelskammer geht es“, so Niederwieser.Erst 2007 habe die Landeskammer entschieden, zusätzlich noch den C.A.P. zu verlangen. „All jene, die sich seit 2007 in die Handelskammer eintragen lassen wollen, müssen auch diesen C.A.P. haben“, sagt Niederwieser. Jene, die bereits eingetragen seien, habe man in Ruhe ohne C.A.P. weiterarbeiten lassen. „Eine Interpretationsgeschichte“ Laut Niederwieser ist die C.A.P.-Vorgabe für Kutscher nicht gesetzlich festgeschrieben, „das wird heraus interpretiert.“ In der Handelskammer habe er sich bereits informiert. „Ich habe heute dort angerufen. Die sagen natürlich, das ist Gesetz. Aber laut mir sagt das Gesetz lediglich, dass man dieselben Bescheinigungen bringen muss, wie ein Taxifahrer. Aber was heißt schon die gleichen Bescheinigungen.“„Der C.A.P. ist ein Schmarrn, der nur eine landeseigene Produktion ist“, schimpft Niederwieser. „Es ist eine Interpretationsgeschichte, die eigentlich innerhalb des Landes gewachsen ist. Andere Provinzen handhaben das anders.“Er sei des Öfteren mit Kutschern in Verona oder Florenz in Kontakt und wisse, dass der C.A.P. dort nicht verlangt werde. „Wieso hat die Handelskammer diesen Führerschein jahrelang nicht verlangt?“ Niederwieser ärgert vor allem die Vorgehensweise. „Wenn ich vor zehn Jahren die Matura gemacht habe, kann jetzt nicht einer aufstehen, und sagen: ‚Moment, da hast du ja ein entscheidendes Dokument vergessen, das wir eigentlich verlangen hätten müssen‘.“Wenn das Gesetz sage, die Kutscher müssten den C.A.P. haben, könne er nicht verstehen, wieso die Handelskammer diesen Führerschein jahrelang nicht verlangt habe. Einen Brief, der ihm diese Neuerung mitgeteilt hätte, habe er nie bekommen. „Ich beschäftigte mich aber schon lange mit dieser Geschichte.“„Sollte mir die Handelskammer einen Brief schicken, dass ich diesen C.A.P. machen muss, dann lege ich eine Schadensersatzklage ein. Man kann nicht jahrelang Leuten eine Befähigung geben, ohne die gesetzlichen Bestimmungen zu respektieren.“Keine KlarheitMatt Niederwieser erhofft sich nun Klarheit. „Ich plädiere dafür, dass der Gemeindenverband eine einheitliche Kutschenregelung erlässt, die für alle Gemeinden gleichermaßen gilt.“ Denn was die Vergabe der Ermächtigung, die Ausstellung der Kenntafel der Kutschen oder auch das Register betreffe, in das die Gemeinde Kutscher einträgt, gäbe es von Gemeinde zu Gemeinde Unterschiede.Südtirol Online hat versucht, mit dem zuständigen Abteilungsleiter der Handelskammer über die Angelegenheit zu sprechen. Er war heute für ein Gespräch nicht zu erreichen.stol