Bei Minderjährigen unter 14 Jahren ist dafür künftig das Einverständnis beider Elternteile erforderlich.<BR /><BR />Ausgelöst wurde das Verfahren durch den Protest eines Vaters, dessen Ex-Frau regelmäßig Alltagsfotos der gemeinsamen Kinder auf Facebook gepostet hatte. Der Mann sah darin eine Gefahr für den Kinderschutz und die digitale Selbstbestimmung der Minderjährigen. Die Mutter verteidigte sich damit, dass sie die Fotos nur aus Zuneigung teile und ihr Profil ohnehin auf „privat“ gestellt sei. Die Datenschutzbehörde folgte dieser Argumentation nicht. <BR /><BR />Laut „Il Sole 24 Ore“ stellte das Amt fest, dass das Einverständnis beider Elternteile erforderlich sei, wenn Bilder von Kindern unter 14 Jahren geteilt werden.<h3> Mit 14 dürfen Kinder selbst entscheiden</h3>Erst mit dem vollendeten 14. Lebensjahr besitzen Jugendliche demnach die rechtliche Autonomie, selbst über die Verbreitung ihrer Bilder im Netz zu entscheiden.<BR /><BR />Dabei spielt es für die Behörde keine Rolle, wie viele Fotos hochgeladen werden oder ob das Profil als „privat“ deklariert ist. Einmal im Netz, könnten Inhalte jederzeit von Dritten weiterverbreitet werden – das Schutzrecht des Kindes wiege hier schwerer als das Mitteilungsbedürfnis der Eltern.