Auch wenn der Trienter Unternehmer Paolo Signoretti einen Teilerfolg vor dem Kassationsgericht erzielt hat – auf die Verdachtsmomente, die die Trienter Ermittler bis Dezember gesammelt haben, hat der Entscheid keinen Einfluss. Heinz Peter Hagers Verteidiger Carlo Bertacchi zieht jedenfalls nicht vors Höchstgericht:„Wir haben bezüglich der Daten auf den Geräten meines Mandanten nichts zu befürchten“, ist er überzeugt. <BR /><BR />Gegen neun Personen – darunter René Benko, Signoretti und Hager – hatte der Trienter U-Richter im Dezember 2024 Haftbefehle ausgestellt. Im Raum stehen Verdachtsmomente, die u.a. die Bildung einer kriminellen Vereinigung, Bestechung, Manipulation von Ausschreibungen und Steuervergehen umfassen.<BR /><BR />Außer Benko standen alle Betroffenen mehr oder weniger lang unter Hausarrest. Zeitgleich wurden ihre Wohnungen bzw. Arbeitsplätze durchsucht. Dabei stellten die Ermittler verschiedene Datenträger – Handys, Tablets, Computer – sicher. Gegen die Beschlagnahme hat Signoretti Kassationsbeschwerde in Rom eingelegt und – wie berichtet – jetzt Recht bekommen. <h3> Kassationsgericht erklärt Beschlagnahmedekret für nichtig</h3>Das Kassationsgericht hat dabei nicht nur die Entscheidung des Trienter Freiheitsgerichtes gegen die Aufhebung der Beschlagnahme annulliert, sondern auch das Beschlagnahmedekret selbst für nichtig erklärt. Damit müssen die Ermittler dem Trienter Unternehmer alle elektronischen Geräte zurückgeben; in einem Strafverfahren darf deren Inhalt, von dem forensische Kopien angefertigt worden waren, also nicht für die Beweisführung verwendet werden. <BR /><BR />Wie die Höchstrichter befanden, sei es „wegen des Verstoßes gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und der Angemessenheit rechtswidrig“, ein elektronisches Gerät zu Beweiszwecken sicherzustellen, wenn dies in Ermangelung spezifischer Gründe zur Beschlagnahme einer großen Anzahl von Daten führe. <BR /><BR />Vereinfacht gesagt: Die Trienter Staatsanwaltschaft habe die Gründe nicht dargelegt, weshalb eine derart „umfassende und wahllose“ Beschlagnahme von Nöten gewesen sei. Eine Suche nach bestimmten Unterlagen anhand von Auswahlkriterien bzw. Schlüsselworten sei nämlich nicht erfolgt.<h3> „Haben wegen Daten nichts zu befürchten“</h3>Ob andere es Signoretti gleich tun werden, wird sich noch zeigen. Rechtsanwalt Carlo Bertacchi, der Heinz Peter Hager verteidigt, plant jedenfalls nicht, Beschwerde einzureichen. Er hatte auch das Freiheitsgericht nicht angerufen, um eine Freigabe der Handys und PC zu erwirken. „Wir haben bezüglich der Daten auf den Geräten meines Mandanten nichts zu befürchten“, zeigt er sich überzeugt. <BR /><BR />Im Übrigen werde durch den Kassationsentscheid im Fall Signoretti am Kern der Operation „Romeo“ nicht gerüttelt – nämlich an allen von den Ermittlern als belastend gewerteten Informationen, die bis Dezember zusammengetragen wurden und die zu den Haftbefehlen geführt hatten. <BR /><BR /> Bertacchi behält sich aber vor, die Beschlagnahme der Geräte seines Mandanten bzw. die Verwendung der Daten im Verfahren vor Gericht anzufechten. Auch prüft er, ob er gegen den jüngsten Entscheid des Freiheitsgerichtes Beschwerde einlegen wird, wonach Heinz Peter Hager zwar wieder Kontakte zur öffentlichen Verwaltung pflegen darf, aber nicht zu jener in Südtirol. <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/einschraenkung-fuer-heinz-peter-hager-aufgehoben" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Hier lesen Sie mehr dazu.</a><BR /><BR />Indes gehen die Erhebungen der Anti-Mafia-Staatsanwaltschaft in Trient weiter. Ursprünglich war mit dem Ende der Ermittlung innerhalb dieser Woche gerechnet worden. Inzwischen wird der Ermittlungsabschluss nicht vor Herbst erwartet.