Christian Egartner und Peter Paul Mader war die Übervorteilung eines Arglosen – des Besitzers des Teissl-Hofes in Pflersch – angelastet worden.In erster Instanz waren beide zu bedingten Haftstrafen von je zweieinhalb Jahren verurteilt worden. Das Oberlandesgericht erklärte das Urteil aber für nichtig, weil eine ergänzende Klärung zur Anklageschrift den Angeklagten nicht zugestellt worden war, das Kassationsgericht bestätigte das Urteil.Am Donnerstag hätte das Verfahren am Landesgericht neu aufgerollt werden sollen, doch der Auftakt war zugleich das Ende: Der Fall ist seit Anfang August verjährt.rc