Unter den Opfern: Auch zahlreiche Südtiroler, die sich im vergangenen Sommer an die Südtiroler Verbraucherzentrale (VZS) wandten.Sie hatten am Telefon zugestimmt, einen Vertrag mit „Teletu“ zu aktivieren. Danach hatten sie - innerhalb der vom Verbraucherschutz-Kodex vorgesehenen Frist von zehn Tagen - von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht.„Leider wurden die eingeschriebenen Briefe, mit denen die Mitteilung des Rücktrittsrechts erfolgte, von Teletu ignoriert, und der Vertrag wurde sofort aktiviert. Daher war es nahezu unmöglich, oder zumindest äußerst kompliziert, zum ‚alten‘ Telefonanbieter zurück zu wechseln oder den ‚Status quo‘ vor dem telefonischen Vertragsabschluss wieder herzustellen“, schreibt die VZS in einer Presseaussendung.VZS: "Irreführende und aggressive Handelspraktik"Daraufhin hat diese die Vorfälle der Aufsichtsbehörde für Wettbewerb und Markt gemeldet. Die Folge: Die Aufsichtsbehörde habe nun das Verhalten von „Teletu“ als „unlautere Handelspraktik“ eingestuft und eine Strafe von 250.000 Euro verhängt, informiert die VZS.„Das von Teletu an den Tag gelegte Verhalten ist eine irreführende und aggressive Handelspraktik, da wichtige Informationen weggelassen wurden und die freie Wahl der Verbraucher in ungebührlicher Weise eingeschränkt wurde, indem ein äußerst wichtiges Verbraucherrecht, nämlich das Rücktrittsrecht vom Vertrag, verhindert wurde, und vor allem indem Entgelte für nicht mehr geforderte Dienste verlangt wurden“, lese man in der Begründung der Aufsichtsbehörde, so die VZS.„Es bleibt zu hoffen“ meint Paolo Brunini, Berater für den Telekommunikationsbereich in der VZS, „dass diese erneute Strafe ‚Teletu‘ dazu bringt, das Verhalten den eigenen Kunden gegenüber zu ändern. Wir werden die Angelegenheit auf jeden Fall weiterhin aufmerksam verfolgen, und falls nötig, erneut zur Anzeige bringen“.Des Weiteren rät die VZS allen Verbrauchern, bei Vertragsangeboten am Telefon große Vorsicht walten zu lassen: „Man kann in einer solchen Situation die Angebote nicht sofort vergleichen, und manchmal unterscheidet sich leider das telefonisch versprochene von den schriftlichen Vertragsbedingungen“.Hilfestellung bei der Suche nach dem günstigsten Anbieter biete der Online-Vergleichs-Rechner unter http://www.provincia.bz.it/phonerate/index_d.asp.