Damit bleibt die Verurteilung zu siebeneinhalb Jahren Haft wegen Mitgliedschaft in einer Vereinigung mit terroristischen Zielen vom 16. Juli 2019 aufrecht. Ihm wurde zur Last gelegt, als Vertrauter von Mullah Krekar die Kontakte zu dessen Getreuen in Italien gepflegt zu haben. Besagte Adepten sollen die rechtskräftig verurteilten Mitglieder der Meraner Schläferzelle gewesen sein, im besonderen Abdul Rahman Nauroz (er war zu 6 Jahren Haft verurteilt worden).<BR /><BR />Das Berufungsschwurgericht (Vorsitz Richter Manfred Klammer, Beisitzer Richter Michele Paparella) folgte dem Antrag der stellvertretenden Generalanwältin Donatella Marchesini, das Urteil erster Instanz zu bestätigen. Die Begründung des Urteils, das vorerst nicht rechtskräftig ist, liegt in 90 Tagen vor. Jalal Fatah Kamils Verteidiger Christian Dorigatti wird Kassationsbeschwerde einlegen. <BR /><BR />Im Vergleich zu Mullah Krekar (12 Jahre Haft) und 4 seiner Adepten, die nach ihrer Verurteilung aufgrund eines EU-Haftbefehls im Gefängnis gelandet waren, bleibt Dorigattis Mandant aber auf freiem Fuß. Das Berufungsschwurgericht verfügte keine Sicherungsmaßnahme, Jalal Fatah Kamil kann nach Norwegen, wo er seit 22 Jahren lebt, zurückkehren. <BR /><BR /><div class="headline"><embed id="1_headline" /></div>