Die Antwort lautet: Nein. Eine gute Altersabsicherung ist vielen Bürgern offenbar wichtig, dafür bewahren sie Ruhe und nehmen auch vorübergehende finanzielle Engpässe in Kauf. <BR /><BR /><b>Viele Bürger wissen gar nicht, dass sie einen Vorschuss bekommen würden</b><BR /><BR />Gar einige langjährige Mitglieder von Zusatzrentenfonds wissen aber wohl gar nicht, dass sie einen Teil des eingezahlten Geldes ohne Angabe von Gründen vorzeitig zurückhaben könnten.<BR /><BR />2021 wurden laut dem Pensplan Centrum AG rund 41,2 Millionen Euro an Vorschüssen aus den 4 Zusatzrentenfonds – Laborfonds, Plurifonds, Raiffeisen Offener Pensionsfonds und Pensplan Profi – ausgezahlt.<BR /><BR /><b>Wann bekommt man einen Vorschuss?</b><BR /><BR /> 2020 waren es noch 35,1 Millionen Euro an Vorschüssen gewesen, 2019 rund 41,6 Millionen Euro und 2018 fast gleich viel – 41,7 Millionen Euro. 3686 Bürger haben 2021 um einen Vorschuss angesucht, etwas mehr als im Jahr davor (3353 Ansuchende), aber deutlich weniger als 2019 (4503 Ansuchen). <BR /><BR />Für Arbeitnehmer des Privatsektors gilt: Vorschüsse werden ausbezahlt für Ausgaben im Gesundheitsbereich, die der Sanitätsbetrieb anerkennt. So werden zum Beispiel Ausgaben für Therapien oder außergewöhnliche Eingriffe rückerstattet – nicht nur für das Fondsmitglied selbst, sondern auch für den Ehepartner oder steuerlich zu Lasten lebende Familienangehörige. <BR /><BR />Weiters werden Vorschüsse gewährt für den Kauf, den Bau oder die Renovierung der Erstwohnung oder die der Kinder. Darüber hinaus können Fondsmitglieder aber auch um Vorschüsse „für weitere Erfordernisse“ ansuchen, ohne dafür irgend einen Grund angeben zu müssen: Bis zu 30 Prozent der angereiften persönlichen Rentenposition können so vorzeitig auf dem Zusatzrentenfonds herausgenommen werden. Voraussetzung dafür ist, dass man seit mindestens 8 Jahren Mitglied bei einem Zusatzrentenfonds ist.