Die in den Medien kritisierte Maßnahme fuße auf zwei Regelungen. So habe die Landesregierung zum einen in ihrem Anti-Krisen-Paket die Zivilinvalidenrente von 294 auf 400 Euro angehoben, und zwar für alle Zivilinvaliden. "Diese Aufstockung der Rente ist nicht etwa zurückgenommen oder gestrichen worden, sondern für alle Berechtigten in Kraft", so Theiner. Die zweite Grundlage sei das Gesetz zur Pflegesicherung, das vorsehe, dass mit dem Bezug von Pflegegeld andere Beiträge und Stützmaßnahmen in dieses einfließen. "Dies war etwa beim Begleitgeld der Vollinvaliden der Fall, die seit zwei Jahren das Pflegegeld in entsprechender Höhe bekommen", so der Landesrat. Nachdem die Zivilinvalidenrente eine Rente und kein Beitrag sei, könne diese nicht in das Pflegegeld einfließen. Das habe dazu geführt, dass Teilinvaliden das volle Pflegegeld und zusätzlich die erhöhte Zivilinvalidenrente bezogen hätten. "Es kann aber nicht angehen, dass Vollinvaliden weniger bekommen als Teilinvaliden, weshalb wir dieses Ungleichgewicht mit einem entsprechenden Landesgesetz aus der Welt geschafft haben", erklärt Theiner. In die Ausarbeitung der Regelung seien auch die Interessenverbände einbezogen worden, ergänzt Karl Tragust, Direktor der Landesabteilung Familie und Sozialwesen.Es stimme keineswegs, wenn jetzt behauptet werde, dass minderjährige Teilinvaliden weniger Geld bekämen, als vor der Einführung der Pflegesicherung oder dass diese Maßnahme die Ärmsten treffe, sagt Tragust. Auch habe die Richtigstellung der Beiträge nichts mit Kürzungen im Sozialwesen zu tun, denn das frei werdende Geld werde im Bereich der Arbeitseingliederung von Menschen mit Behinderung gebraucht. Einzige Kritik, die die Sozial-Verantwortlichen gelten lassen, ist jene, dass die amtliche Mitteilung an die Eltern sehr kurz vor Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Regelung erfolgt sei.