Im Mittelpunkt der Neuerung steht das telematische Verzeichnis zur Überprüfung der Ticketbefreiungen aus Einkommensgründen. In dieses muss der Patient von nun an eingetragen sein, um Anrecht auf eine Ticketbefreiung zu haben.Dabei werde „der Ball vom Staat zum Bürger zurückgespielt“, erklärte Dr. Hugo Minach, stellvertretender Verwaltungskoordinator des Gesundheitsbezirkes Meran, am Donnerstag bei der Präsentation des neuen Systems.Denn: Es liegt nun am Patienten, sein Recht auf die Ticketbefreiung selbst einzufordern.Neu ist dabei nicht die Ticketbefreiung an sich. Neu ist Modalität, wie der Bürger zu seiner Ticketbefreiung kommt.Eintragung in Verzeichnis ist MussKonnte der Patient bisher selbst kurz vor der erbrachten Leistung oder noch in der Apotheke per Autozertifizierung erklären, Anrecht auf eine Befreiung zu haben, geht dies nun nicht mehr.Wer künftig eine Ticketbefreiung in Anspruch nehmen möchte, muss die Sache selbst in die Hand nehmen. Dabei seien drei Voraussetzungen essentiell, erklärte Dr.in Evelin Reinstaller, Abteilungsdirektorin für Leistungen und Territorium im Südtiroler Sanitätsbetrieb.Erstens: All jene Bürger, die eine Ticketbefreiung aus Einkommensgründen beanspruchen wollen, müssen in die staatliche Datenbank eingetragen sein.Zweitens: Alleine der Arzt kann und muss den Kodex für die Ticketbefreiung am Rezept vermerken. Das bedeutet: Die Ticketbefreiung kann also nicht mehr direkt vom Leistungserbringer – etwa am Ticketschalter des Krankenhauses oder in der Apotheke – eingetragen werden.Und drittens: Der Patient selbst muss seinen Arzt darauf hinweisen, dass er aus Einkommensgründen Recht auf eine Ticketbefreiung hat.Großteil bereits in Verzeichnis aufgenommenEs wird davon ausgegangen, dass der Großteil – etwa 70 bis 80 Prozent – der betreffenden Personen bereits in dem Verzeichnis vermerkt wurde.„Das Finanzministerium hat gemeinsam mit der INPS aufgrund der Einkommenserklärungen eine Liste erstellt“, so Dr. Minach. Allerdings würden dabei v.a. ältere Leute, die keine Erklärung mehr machen, nicht berücksichtigt. Diese könnten in dem Verzeichnis also fehlen.Wer feststellt, nicht in der Datenbank eingetragen zu sein, kann dies im eigenen Gesundheitssprengel nachholen.Sich informieren und kontrollierenEtwa 150.000 Südtiroler haben laut Dr. Minach Anrecht auf eine Ticketbefreiung. Das sind u.a. zu Lasten lebende Familienmitglieder, Personen über 60 Jahren, die eine Mindestrente beziehen oder Kinder bis zu sechs Jahren und Personen über 65 Jahren mit einem niedrigen Familiengesamteinkommen (die vollständige Liste finden Sie am Ende des Artikels).Wer glaubt oder weiß, zu einer dieser Gruppen zu gehören, sollte sich deshalb frühzeitig informieren, ob er bereits in der Datenbank aufgenommen worden ist.Auskunft kann der Hausarzt geben, oder man wendet sich an den nächstliegenden Gesundheitssprengel.Der Sanitätsbetrieb hat aber auch vier Nummern eingerichtet, unter denen man sich informieren kann (siehe Artikelende).Spätestens vor der nächsten Leistung, die ein Patient in Anspruch nehmen will, sollte er für Klarheit sorgen. Sonst könnte ihn beim Bezahlen des nächsten Tickets eine bittere Überraschung erwarten.Barbara Raich________________________________________________Wer hat Anrecht?Angehörige der folgenden Kategorien haben Anrecht auf eine Ticketbefreiung aus Einkommensgründen:Personen unter 6 oder über 65 Jahren mit jährlichem Familiengesamteinkommen unter 36.151,98 Euro (Kodex E01).Personen, die eine Sozialunterstützung (ehem. Sozialrente) beziehen und ihre zu Lasten lebenden Familienmitglieder (Kodex E03).Personen über 60 Jahre, die eine Mindestrente beziehen – und ihre zu Lasten lebende Familienmitglieder – mit einem jährlichem Familiengesamteinkommen unter 8.263,31 Euro erhöht auf 11.362,05 Euro bei Ehepaaren und um weitere 516 Euro für jedes zu Lasten lebende Kind (Kodex E04).Kinder ab 6 und unter 14 Jahren mit jährlichem Familiengesamteinkommen unter 36.151,98 Euro (Kodex E21).Zu Lasten lebende Kinder (Kodex E22).Wo kann ich mich informieren?Unter diesen Telefonnummern erhalten Sie Auskunft, ob Sie ins telematische Verzeichnis zur Überprüfung der Ticketbefreiungen aus Einkommensgründen eingetragen worden sind. Der Telefondienst ist vom 1. Oktober bis zum 30. November von Montag bis Freitag (8.30 bis 12 Uhr) aktiv.0471/907392 (Bozen)0473/671706 (Meran)0472/813655 (Brixen)0474/586503 (Bruneck)