Freitag, 24. Juli 2020

Tickets, Events, Abos: 18. August als Rückforderungs-Frist nicht akzeptabel

Der Termin für die Rückforderung der aufgrund des Lockdowns nicht angebotenen Leistungen ist zu kurz: durch die Umwandlung in Gesetz der Dekrete „Cura Italia“ und „Rilancio“ (G. 77/2020) hat man nur vom 18. Juli bis 18. August Zeit, die Forderung zu stellen (oder nur 30 Tage, falls das Event später abgesagt wird). Auch liegt die Wahl zwischen “Geld zurück“ und Voucher bei den Unternehmen, nicht bei den Verbrauchern. Die Verbrauchervereine protestieren.

Die Verbrauchervereine wollen die Fristen verlängert sehen. - Foto: © shutterstock









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