Mittwoch, 9. Mai 2018

Tierärztin erhält 100.000 Euro an Entschädigung: Urteil bestätigt

Das Bozner Oberlandesgericht hat am Mittwoch einer Tierärztin, deren Arbeitsverhältnis nicht bestätigt wurde, das Recht zugestanden, eine Entschädigung für den nicht beanspruchten Urlaub, für die Abfertigung und Krankheit zu erhalten. Für den Sanitätsbetrieb ist dieses Urteil problematisch.

Das Oberlandesgericht hat am Mittwoch entschieden.









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