Auf den Fall aufmerksam gemacht hatte der Südtiroler Schützenbund. Demnach hatte eine Bäuerin während der Olympischen Spiele auf ihrem Privatgrundstück einen Schriftzug mit der Aufschrift „Tirol“ aufgestellt.<BR /><BR /> Die fünf roten Buchstaben waren laut Schützenbund rund 60 Meter von der Pustertaler Staatsstraße entfernt sichtbar.<BR /><BR />Die Carabinieri stuften die Installation jedoch als möglichen Verstoß gegen Artikel 23 der Straßenverkehrsordnung ein und verhängten eine Verwaltungsstrafe von 430 Euro. <BR /><BR />Diese Bestimmung verbietet Werbeanlagen oder Hinweisschilder in Straßennähe, sofern sie die Sicherheit des Verkehrs beeinträchtigen könnten.